Pallade Veneta - Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht

Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht


Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht
Siebenjähriger geht nicht zur Schule - Gericht entzieht Eltern vorläufig Sorgerecht / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Eltern, die ihr siebenjähriges Kind nicht in die Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entzog einem Elternpaar das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Sohn vorläufig und übertrug es dem Jugendamt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Eltern hatten den Jungen erst wegen der Coronamaßnahmen nicht in die Schule geschickt, sie befürchteten außerdem eine "Zwangsimpfung".

Textgröße ändern:

Auch als es an den Schulen keine Test- oder Maskenpflicht gab, ging der Erstklässler aber nicht zur Schule. Die Eltern gaben an, er habe sich im Homeschooling gut entfalten können und wolle zu Hause weiterlernen. Bis zum Ende des Schuljahres erschien er nicht in seiner Klasse. Die Schule schaltete das Jugendamt ein.

Nachdem alle Gespräche gescheitert waren, wies das Familiengericht in Offenburg die Eltern schließlich an, den Jungen zur Schule zu schicken. Dagegen legten sie beim OLG Karlsruhe Beschwerde ein. Dieses verschärfte die Entscheidung aus Offenburg im Eilverfahren aber noch.

Es bestünden Anhaltspunkte für eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls, erklärte es. In der Schule sollten nicht nur Wissen und soziale Fähigkeiten erlernt werden. Die Schulpflicht diene auch dem staatlichen Erziehungsauftrag und den dahinterstehenden Gemeinwohlinteressen.

Inzwischen könnten die Coronamaßnahmen nicht mehr als Grund für die Verweigerung des Schulbesuchs dienen. Die Eltern setzten stattdessen ihre eigene Einschätzung an die Stelle der gesetzgeberischen Entscheidung. So würden die Entwicklung des Jungen und seine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet.

L.Barone--PV

Empfohlen

Trotz sinkender Studierendenzahlen: Rekordwert von 23.000 Studiengängen

Trotz sinkender Studierendenzahlen hat es noch nie so viele Studienangebote an den deutschen Hochschulen wie in diesem Jahr gegeben. Derzeit gibt es rund 23.000 Studiengänge, was ein Rekordwert ist, wie das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) am Dienstag in Gütersloh mitteilte. Vor fünf Jahren waren es noch rund 20.000 Fächer gewesen.

Bundesverfassungsgericht sieht keinen Anspruch auf höheres Bafög für Studierende

Mit der Ausbildungsförderung Bafög muss der Staat nicht alle finanziellen Hindernisse für den Zugang zu einem Studium beseitigen. Aus dem Grundgesetz ergibt sich kein Anspruch auf höhere, existenzsichernde Leistungen für Studierende, wie das Bundesverfassungsgericht laut einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Konkret ging es um den Zeitraum zwischen Oktober 2014 und Februar 2015. (Az. BvL 9/21)

Aktionstag I-love-Mathe: eine Liebeserklärung an die Mathematik

Studienkreis verschenkt Formelsammlung und präsentiert Witziges und Wissenswertes zu Mathematik

Digitalpakt: Bildungsministerin Stark-Watzinger appelliert erneut an Länder

Vor dem am Montag beginnenden Digital-Gipfel der Bundesregierung hat Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) erneut an die Länder appelliert, ihren Beitrag zum Digitalpakt 2.0 an Schulen zu leisten. "Wenn die Länder sich nun nicht endlich ehrlich machen", könne dieser nicht im Januar 2025 an den Start gehen, sagte Stark-Watzinger der Nachrichtenagentur AFP am Montag. Sie fügte hinzu: "Die Zeit drängt."

Textgröße ändern: