Pallade Veneta - Prozess um spektakulären Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe begonnen

Prozess um spektakulären Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe begonnen


Prozess um spektakulären Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe begonnen
Prozess um spektakulären Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe begonnen

Mehr als zwei Jahre nach dem spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden hat am Freitag vor dem Landgericht der sächsischen Landeshauptstadt der Prozess gegen sechs mutmaßliche Täter begonnen. Den Beschuldigten im Alter von 22 bis 28 Jahren, die alle dem einschlägig bekannten Berliner Remmo-Clan angehören, werden unter anderem schwerer Bandendiebstahl und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen.

Textgröße ändern:

Bei dem Einbruch am frühen Morgen des 25. Novembers 2019 hatten die Diebe mit einer Axt ein Vitrine in einem Ausstellungsraum zertrümmert und daraus insgesamt 21 Schmuckstücke aus dem frühen 18.Jahrhundert mit einem geschätzten Versicherungswert von mindestens 113,8 Millionen Euro gestohlen.

Die Täter waren über ein zuvor präpariertes Seitenfenster in das Dresdner Residenzschloss mit dem Grünen Gewölbe eingedrungen. Zeitgleich zum Diebstahl brannte ein Elektroverteiler in Tatortnähe, wodurch die Straßenbeleuchtung ausfiel. Das Fluchtauto wurde später in einer Tiefgarage angezündet.

Von der kulturhistorisch wertvollen Beute fehlt jede Spur. Für Hinweise, die zum Auffinden des Schmucks führen, sind insgesamt anderthalb Millionen Euro Belohnung ausgesetzt. Der Prozess findet in einem Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Dresden statt. Es sind zunächst Termine bis Ende Oktober angesetzt.

Verhandelt wird vor der Jugendkammer des Dresdner Landgerichts, weil zwei der Angeklagten zur Tatzeit Heranwachsende waren. Wegen Beteiligung am Diebstahl einer hundert Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum verbüßen zwei Angeklagte derzeit bereits mehrjährige Jugendstrafen.

Der spektakuläre Diebstahl, bei dem die Täter einen Sachschaden von rund einer Million Euro hinterließen, wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Am ersten Prozesstag haben die Angeklagten nach der Anklageverlesung die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Zeugen sind am Freitag noch nicht geladen.

F.Abruzzese--PV

Empfohlen

Familienvater in Niedersachsen an Haustür erstochen: 42-Jähriger soll in Psychiatrie

Wegen der Tötung eines Familienvaters an dessen Haustür ist ein psychisch kranker Mann vom Landgericht im niedersächsischen Stade in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte, ging das Gericht in dem Sicherungsverfahren davon aus, dass der Beschuldigte während der Tat schuldunfähig war. Die Tat als solche habe das Gericht als Totschlag angesehen.

Durchsuchungen bei Netflix in Paris und Amsterdam: Verdacht auf Steuerbetrug

Wegen Verdachts auf Steuerbetrug und Schwarzarbeit haben Ermittler in Paris und Amsterdam Büros des US-Streamingdienst Netflix durchsucht. Die Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit Vorermittlungen, welche die französische Finanzstaatsanwaltschaft vor zwei Jahren aufgenommen hatte, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus Justizkreisen erfuhr. Anlass dafür waren mehrere Steuerprüfung in den Jahren zuvor. Netflix äußerte sich zunächst nicht dazu.

Iranische Justiz: Deutsch-Iraner Sharmahd starb bereits vor Hinrichtung

Der im Iran zum Tode verurteilte Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd ist nach Angaben der iranischen Justiz vergangene Woche bereits vor seiner Hinrichtung gestorben. "Jamshid Sharmahd wurde zum Tode verurteilt, seine Hinrichtung stand ummittelbar bevor, aber er starb, bevor dies ausgeführt werden konnte", sagte Justizsprecher Asghar Jahangir vor Journalisten in Teheran.

15 Jahre Haft nach Unfall mit sieben Toten bei Schleuserfahrt in Bayern

Nach einem Unfall mit sieben Toten bei einer Schleuserfahrt in Bayern hat das Landgericht Traunstein den Todesfahrer zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht wertete die Tat am Dienstag als Einschleusen mit Todesfolge, illegales Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Damit folgte das Gericht aber nicht der Staatsanwaltschaft, welche die Tat als Mord eingestuft und eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte.

Textgröße ändern: