Pallade Veneta - Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten

Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten


Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten
Unklare Formulare: Firmen aus Baden-Württemberg müssen Coronahilfe nicht erstatten / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit um zurückgeforderte Coronahilfen haben sich die Betreiberinnen eines Gastronomiebetriebs und eines Friseursalons gegen das Land Baden-Württemberg durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stufte die Rückzahlungsbescheide laut am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründungen als rechtswidrig ein. Das Land habe die Bewilligungsvoraussetzungen in den Antragsunterlagen missverständlich formuliert und könne die ausgezahlten Summen in Höhe von 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro deshalb nicht unter Verweis auf eine zweckwidrige Verwendung zurückverlangen, erklärte das Gericht zur Begründung.

Textgröße ändern:

Laut Gericht ging es um Zuschüsse aus einem 2020 von der Landesregierung aufgesetzten Programm, mit denen etwa von pandemiebedingten Schließungen betroffene Firmen und Soloselbständige kurzzeitig unterstützt wurden. Es sollte nach dem Willen des Landes demnach drohende Liquiditätsengpässe in einem Dreimonatszeitraum überbrücken helfen. Nach einer späteren Abfrage der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Förderzeitraum in Rahmen eines automatisierten Verfahrens forderte das Land in vielen Fällen Geld zurück.

Auch die Klägerinnen, die einen Hotel- und Restaurantbetrieb sowie einen Friseursalon betreiben, waren davon betroffen. Die baden-württembergische Landeskreditbank schickte ihnen 2022 Rückforderungsbescheide über 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro. Dagegen legten beide zunächst erfolglos Widerspruch ein und zogen anschließend vor das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Die für ihre Fälle zuständige Zivilkammer gab den Klagen statt und stufte die Rückzahlungsbescheide als rechtswidrig ein. Zur Begründung verwies sie auf Unklarheiten in den Formularen und den vom Land ergänzend veröffentlichen Begleitinformationen. Demnach war für Antragsteller nicht hinreichend klar erkennbar, dass nur mögliche vorübergehende Liquiditätsengpässe abgedeckt werden sollten. Diese konnten demnach auch davon ausgehen, dass es sich um allgemeine Hilfen für pandemiebedingt in Not geratene Betriebe handelte.

In derartigen Konstellationen gingen unklare Angaben "unter Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts" zulasten der Behörden und befreiten Antragsteller von der Pflicht zu Rückzahlungen, urteilte das Gericht unter Verweis auf eine seit Jahrzehnten etablierte Rechtsprechung in ähnlichen Fällen. Die beiden bereits im September ergangenen Entscheidungen (Az. 15 K 7121/23 und Az. 15 K 7081/23) sind aber nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle jeweils die Berufung zu.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Suche nach weiteren Flutopfern in Spanien kommt nur schleppend voran

Nach der Flutkatastrophe in Spanien kommt die Suche nach Vermissten weiter nur schleppend voran. Am Montagabend meldeten die Behörden den Fund einer weiteren Leiche. Die Zahl der Todesopfer, die zuvor bei 217 gelegen hatte, stieg damit auf 218. Wie viele Menschen noch vermisst werden, ist aber immer noch völlig unklar.

Waffen in Geheimversteck: Rentner in Bayern hortet großes Arsenal

Ein 70 Jahre alter Mann hat im bayerischen Landkreis Wunsiedel ein großes Arsenal an Waffen und Munition gehortet. Zum Verstecken seiner größtenteils illegal gehorteten Schuss- und Kriegswaffen schuf der Mann mehrere Verstecke und zog sogar eigens in seinem Keller eine neue Wand ein, wie der Zoll in München am Dienstag mitteilte. Der Waffennarr sei nach einer vorläufigen Festnahme wieder frei.

Mutmaßlich rechtsextremistische Gruppierung Sächsische Separatisten zerschlagen

Sie sollen sich auf einen Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben, um dann mit Waffengewalt Gebiete zu erobern: In Sachsen und Polen sind am Dienstag acht mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen Gruppierung festgenommen worden. Sie nennen sich Sächsische Separatisten, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. In den eroberten Gebieten wollten sie demnach ein Staatswesen errichten, dass sich am Nationalsozialismus ausrichten sollte.

Nadel in Halloweensüßigkeit entdeckt: Polizei in Bayern ermittelt und warnt

In Oberbayern ermittelt Polizei nach dem Fund einer Metallnadel in einer Halloweensüßigkeit. Die Mutter eines Vierjährigen aus Kirchseeon alarmierte die Beamten, wie die Polizei in Ebersberg am Montag mitteilte. Sie hatte die Nadel beim Halbieren eines Schokoriegels entdeckt, den ihr Sohn an Halloween in Kirchseeon gesammelt hatte.

Textgröße ändern: