Pallade Veneta - Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat

Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat


Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Mietstreitigkeiten und eine angekündigte Zwangsräumung sind offenbar Hintergrund für ein Tötungsdelikt im baden-württembergischen Esslingen gewesen. Der 61-jährige mutmaßliche Täter erschoss vermutlich zunächst einen 31-jährigen Mann und tötete sich dann selbst, wie die Polizei in Reutlingen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Eine 32-jährige Frau verletzte sich vermutlich bei einem Sprung aus einem Fenster. Ein Rettungshubschrauber brachte sie in eine Klinik.

Textgröße ändern:

Um kurz nach 07.00 Uhr am Donnerstagmorgen gingen bei der Polizei demnach erste Meldungen über einen Streit, Knallgeräusche und einen darauf folgenden Brand und eine Rauchentwicklung in einer Wohnung in der Esslinger Innenstadt ein. Die Einsatzkräfte fanden in dem brennenden Gebäude zwei Tote. Dabei handelte es sich um einen 61-jährigen Mieter, der vermutlich für das Feuer und den Tod des 31-Jährigen verantwortlich war und sich dann selbst tötete. Beide wiesen nach Polizeiangaben mutmaßliche Schussverletzungen auf. Mögliche Tatwaffen seien gefunden worden.

Bei dem 31-jährigen Opfer handelte es sich demnach um den Sohn des 76-jährigen Hauseigentümers, der von der Feuerwehr mit einer Drehleiter von einem Balkon gerettet wurde. Er wurde zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Ein Ausbreiten des Feuers auf Nachbargebäude, die teilweise vorsorglich geräumt wurden, konnte die Feuerwehr verhindern.

Nach bisherigen Erkenntnissen war der Mietvertrag des 61-Jährigen vom Vermieter bereits seit längerem gekündigt worden, die Zwangsräumung der Wohnung stand offenbar am Freitag an. In diesem Zusammenhang soll es in der Vergangenheit mehrfach zu Streitigkeiten gekommen sein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Stuttgart sollen die beiden Toten obduziert werden. Es wurden Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts und der schweren Brandstiftung aufgenommen.

Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren mit zahlreichen Kräften und einem Hubschrauber im Einsatz. Wegen der unklaren Knallgeräusche befanden sich auch Entschärfer des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und Spezialkräfte des Polizeipräsidiums vor Ort.

Der Bereich wurde komplett abgesperrt. Die Polizei betonte zugleich, es bestehe "keine Gefahr für die Bevölkerung". "Die Lage vor Ort ist unter Kontrolle", hieß es bereits kurz nach Bekanntwerden des Geschehens.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: