Pallade Veneta - Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld

Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld


Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Das Landgericht im nordrhein-westfälischen Krefeld hat zwei Männer und eine Frau wegen Steuerhinterziehung und Betrugs im Baugewerbe mit Millionenschaden zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte soll für drei Jahre und neun Monate in Haft, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Die beiden Mitangeklagten erhielten wegen Beihilfe Bewährungsstrafen von eineinhalb Jahren beziehungsweise einem Jahr und zehn Monaten.

Textgröße ändern:

Laut Urteil hatte der Hauptangeklagte zum Betrieb seines Baugewerbes zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, die er nicht oder nicht richtig bei den Sozialversicherungsträgern anmeldete. Zwischen Januar 2016 und Juni 2019 erstellte der 43-Jährige fiktive Rechnungen für Leistungen, die nie erbracht wurden. Durch einen Trick erhielt er Rückerstattungen, die er zur Bezahlung seiner Arbeitnehmer nutzte.

Dadurch wurden mehr als 3,8 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nicht gezahlt. Etwa im gleichen Zeitraum hinterzog der 43-Jährige zudem über eine Million Euro an Lohnsteuern und Solidaritätszuschlägen. Darüber hinaus hätte er fast zwei Millionen Euro mehr an Beiträgen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft zahlen müssen.

Die mitangeklagte Frau wusste als Büroangestellte des 43-Jährigen von den Taten und beteiligte sich daran. Der dritte Angeklagte half den beiden ab Januar 2017 bei der Erstellung und Abdeckung der Scheinrechnungen.

O.Pileggi--PV

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: