Pallade Veneta - Karlsruhe verhandelt über deutsche Verantwortung für bestimmte US-Drohneneinsätze

Karlsruhe verhandelt über deutsche Verantwortung für bestimmte US-Drohneneinsätze


Karlsruhe verhandelt über deutsche Verantwortung für bestimmte US-Drohneneinsätze
Karlsruhe verhandelt über deutsche Verantwortung für bestimmte US-Drohneneinsätze / Foto: DANIEL ROLAND - AFP/Archiv

Deutschlands Verantwortung für die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe verhandelte über eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen, die einen Drohnenangriff mit mehreren Toten in ihrem Heimatort miterlebt hatten. Sie wollen erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt. (Az. 2 BvR 508/21)

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Die Bundesregierung solle gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken, fordern sie. Deutschland trage eine Mitverantwortung für die Drohneneinsätze, weil das in Rheinland-Pfalz liegende Ramstein ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär ist.

Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Signale werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet und von dort über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt. Ramstein sei damit zentral für die Einsätze.

Auch gegenüber Bündnispartnern müsse die Bundesregierung "klar und nachdrücklich auf die Einhaltung der humanitär-völkerrechtlichen Prinzipien hinwirken und hierfür effektive Maßnahmen ergreifen", sagte einer der Verfahrensbevollmächtigten, Andreas Schüller, vor Gericht.

Dieses muss nun die Frage beantworten, ob Deutschland überhaupt mitverantwortlich sein kann für mögliche Völkerrechtsverstöße anderer Staaten im Ausland - und somit in solchen Fällen eine Schutzpflicht für Ausländer im Ausland hat. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Bezug zum deutschen Staatsgebiet.

Die Frage ist, ob dieser Bezug eng genug ist, wenn es nur um Datenübertragung geht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, an das sich die Jemeniten zuvor gewandt hatten, sah das nicht so. Nachdem es die Klage im November 2020 abgewiesen hatte, wandten sich die Männer an das Verfassungsgericht.

Dieses hatte im Mai 2020 in einem anderen Fall entschieden, dass die deutsche Staatsgewalt auch dann an die Grundrechte gebunden bleibt, wenn sie außerhalb des deutschen Staatsgebiets tätig ist. Damals ging es um die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst.

Auch im aktuellen Fall geht es um den Schutz von Ausländern im Ausland. Allerdings liegt die Sache etwas anders, weil die Bundesrepublik nicht direkt beteiligt ist. Der Bundesregierung geht die Beschwerde der Jemeniten zu weit. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Thomas Hitschler (SPD), argumentierte vor Gericht mit Sicherheitsbedenken.

Müsste die Bundesregierung gegenüber Verbündeten wegen deren Verhaltens im Ausland intervenieren, würde das die Bündnisfähigkeit Deutschlands nachhaltig belasten, sagte er. Die Sicherheit Deutschlands hänge aber maßgeblich von der Zusammenarbeit mit Partnern in Nato und EU ab.

Nach Angaben der Bundesregierung versicherten die USA, dass Drohnen von Deutschland aus nicht gestartet, gesteuert oder befehligt werden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhalten. Deutschland und die USA seien in einem "fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog" zur Nutzung von Ramstein, erklärte das Verteidigungsministerium.

Die Verhandlung in Karlsruhe war am Mittag noch nicht beendet. Ein Urteil ist für Dienstag noch nicht angesetzt. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.

C.Grillo--PV

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