Pallade Veneta - Hafturteil wegen tödlicher Schüsse auf 18-Jährigen in Baden-Württemberg rechtskräftig

Hafturteil wegen tödlicher Schüsse auf 18-Jährigen in Baden-Württemberg rechtskräftig


Hafturteil wegen tödlicher Schüsse auf 18-Jährigen in Baden-Württemberg rechtskräftig
Hafturteil wegen tödlicher Schüsse auf 18-Jährigen in Baden-Württemberg rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

20 Monate nach tödlichen Schüssen auf einen 18-Jährigen im baden-württembergischen Asperg ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag die Verurteilung eines jungen Manns zu einer Haftstrafe. Ein zweiter Angeklagter war bereits rechtskräftig verurteilt. (Az. 1 StR 403/24)

Textgröße ändern:

Das Stuttgarter Landgericht hatte die beiden Angeklagten im April des Totschlags, des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und Jugendstrafen von fünfeinhalb beziehungsweise sieben Jahren verhängt.

Dem Urteil zufolge hatten sich die beiden damals 21-Jährigen im April 2023 nach einem Streit mit zwei 18-Jährigen auf einem Schotterplatz in Asperg getroffen, das in der Nähe von Ludwigsburg liegt. Sie hatten eine geladene vollautomatische Schusswaffe bei sich, um Stärke und Dominanz zu demonstrieren und die Waffe möglicherweise auch einzusetzen.

Nach einem weiteren Streit gab einer der Angeklagten dann insgesamt 21 Schüsse auf die beiden 18-Jährigen ab. Ein 18-Jähriger wurde durch zwei Kugeln getroffen und starb. Der andere wurde durch zehn Schüsse in Oberkörper und Beine lebensgefährlich verletzt. Einsatzkräfte fanden den Toten und den Schwerverletzten wenig später auf dem Parkplatz. Der Verletzte konnte durch das schnelle Handeln der Ersthelfer und eine Notoperation gerettet werden.

Zunächst wurden insgesamt fünf Verdächtige festgenommen. Anfang Mai vergangenen Jahres wurden zwei von ihnen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen, die Ermittlungen gegen sie wurden später eingestellt. Der Prozess gegen zunächst drei Angeklagte begann im Januar, einen von ihnen sprach das Landgericht frei.

Die beiden anderen wandten sich gegen das Urteil an den BGH, einer von ihnen - der Schütze - nahm seine Revision wieder zurück. Der BGH prüfte das Urteil, fand aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil des verbliebenen Angeklagten. Seine Revision wurde verworfen. Das Stuttgarter Urteil wurde damit insgesamt rechtskräftig.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Hunderte Gläubige feiern an Geburtskirche in Bethlehem Weihnachten

An der Geburtskirche in Bethlehem im Westjordanland haben sich Heiligabend mehrere hundert Gläubige versammelt, um das Weihnachtsfest zu feiern. Wegen der anhaltenden Kämpfe zwischen Israel und radikalislamischen Palästinensergruppen im Gazastreifen fehlten festliche Dekorationen und die vielen Touristen und Pilger. In der Stadt im von Israel besetzten Westjordanland wurde nach christlichem Glauben Jesus Christus geboren.

Gericht in Amsterdam verurteilt fünf Männer wegen Gewalt gegen israelische Fußballfans

Ein niederländisches Gericht hat am Dienstag fünf Männer wegen der gewaltsamen Übergriffe auf israelische Fußballfans in Amsterdam verurteilt. Das Gericht befand die Männer unter anderem für schuldig, Anhänger des israelischen Fußballvereins Maccabi Tel Aviv auf der Straße angegriffen und getreten zu haben sowie in Internet-Chatgruppen zu Gewalt aufgerufen zu haben. Die gewaltsamen Übergriffe im November waren von zahlreichen westlichen Staaten als antisemitisch verurteilt worden.

Ein Toter bei illegalem Autowettrennen in Hamm

Bei einem illegalen Autowettrennen im nordrhein-westfälischen Hamm ist ein 21-jähriger Mann getötet worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, lieferten sich offenbar fünf junge Männer am späten Montagabend ein Rennen auf der Warendorfer Straße im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel. Sie fuhren einen BMW und einen Audi.

Papst Franziskus eröffnet bei Christmette Heiliges Jahr

Papst Franziskus eröffnet am Dienstag das Heilige Jahr 2025. Bei der um 19.00 Uhr beginnenden Christmette zu Heiligabend im Petersdom in Rom wird das Oberhaupt der katholischen Kirche die Heilige Pforte der Päpstlichen Basilika öffnen und somit das Heilige Jahr einläuten. Heilige Pforten sind Türen, die außerhalb Heiliger Jahre verschlossen sind. Wer diese Pforten als Pilger durchschreitet, kann laut Sündenerlass des Vatikan einen Erlass zeitlicher Sündenstrafen im Fegefeuer bekommen.

Textgröße ändern: