Pallade Veneta - Nach Protest gegen Habeck an Fähre: Ermittlungen fast ohne Ergebnis

Nach Protest gegen Habeck an Fähre: Ermittlungen fast ohne Ergebnis


Nach Protest gegen Habeck an Fähre: Ermittlungen fast ohne Ergebnis
Nach Protest gegen Habeck an Fähre: Ermittlungen fast ohne Ergebnis / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Ein Jahr nach den Bauernprotesten gegen Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) am Fähranleger im schleswig-holsteinischen Schlüttsiel hat die Staatsanwaltschaft lediglich einen Tatverdächtigen identifizieren können. Ihm werde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg am Freitag mit. Für den in Zusammenhang mit den Protesten geprüften Vorwurf des Landfriedensbruch sieht die Anklage keine Anhaltspunkte. Es fehlt demnach an Hinweisen darauf, dass Gewalttätigkeiten gezielt und organisiert verübt werden sollten.

Textgröße ändern:

Habeck wollte am 4. Januar vergangenen Jahres mit einer Fähre in Schlüttsiel ankommen, dort hatten sich aber 250 bis 300 Demonstrierende im Zuge der damaligen Bauernproteste versammelt. Wegen Sicherheitsbedenken verließ Habeck die Fähre damals nicht. Er kehrte zum Startort, der Hallig Hooge, zurück.

Der nun einzige identifizierte Tatverdächtige soll auf der Rampe zum Fähranleger die Polizeikette durchbrochen haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen dauerten noch an. Weitere Tatverdächtige seien binnen eines Jahres nicht identifiziert worden.

Bezüglich der weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände der Nötigung, der Bedrohung und der Beleidigung seien keine Teilnehmer der Demonstration und damit auch keine weiteren Beschuldigten identifiziert worden.

Die Staatsanwaltschaft erklärte die nicht gelungene Identifizierung mit der Unübersichtlichkeit und der sich dynamisch entwickelnden Lage. Deshalb hätten die eingesetzten Polizeikräfte Deeskalationsmaßnahmen den Vorrang einräumen müssen. Eine Feststellung der Personalien sei deshalb insgesamt unterblieben.

Die Auswertung der aufgrund von Dunkelheit schlechten Qualität des umfangreich gesicherten Film- und Bildmaterials habe ebenfalls keine Erkenntnisse gebracht. Auch die Zeugenvernehmungen konnten nicht zur Aufklärung beitragen, so die Ermittler.

Soweit es zu Verstößen gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein wegen der unterbliebenen Anmeldung der Veranstaltung und gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe wegen des Abbrennens von Feuerwerk gekommen sei, sei das Verfahren an den als Ordnungsbehörde zuständigen Landrat des Kreises Nordfriesland abgegeben worden.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Mit Feuerwehrgerät Geldautomaten geknackt: Bande in Bayern gefasst

Der Nürnberger Polizei ist ein Schlag gegen eine Bande gelungen, die mit Hilfe von zuvor bei der Feuerwehr gestohlenen Geräten eine Vielzahl von Geldautomaten aufgebrochen haben soll. Dabei erbeuteten sie fast eine Million Euro und richteten einen Schaden von etwa 230.000 Euro an, teilte die Polizei am Freitag mit. Es sei gelungen, insgesamt acht Bandenmitglieder festzunehmen.

Beschwerde unzulässig: Karlsruhe beendet jahrelangen Streit über Balsamico-Essig

Ein langer Rechtsstreit zum Begriff "Balsamico" ist mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu Ende gegangen. Die Verfassungsbeschwerde eines italienischen Erzeugerkonsortiums wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Es ging ursprünglich um die Frage, ob auch Essig aus Deutschland als Balsamico bezeichnet werden kann. (Az. 1 BvR 1550/21)

Flammeninferno in Los Angeles: Schon zehn Tote und 10.000 zerstörte Gebäude

In dem Flammeninferno rund um Los Angeles sind schon mindestens zehn Menschen ums Leben gekommen. Zudem sind inzwischen mehr als 10.000 Gebäude abgebrannt, wie die kalifornische Feuerwehr am Freitag mitteilte. Angesichts komplett zerstörter Straßenzüge und fast 180.000 Vertriebenen sprach US-Präsident Joe Biden von den schlimmsten Bränden in der Geschichte Kaliforniens. Zudem wächst die Furcht vor Plünderungen. Die Polizei verhängte deshalb eine nächtliche Ausgangssperre.

Erneuter Einbruch in Luftwaffenstützpunkt Köln-Wahn - Staatsschutz ermittelt

In den Luftwaffenstützpunkt am Flughafen in Köln-Wahn ist erneut eingebrochen worden. Unbekannte Täter gelangten zwischen Ende Dezember und Anfang Januar auf das umzäunte Bundeswehrgelände, wie ein Polizeisprecher in Köln am Freitag sagte. Dort hätten sie augenscheinlich vergeblich versucht, eine Türzum Wasserwerk der Kaserne zu öffnen. Zuerst berichtete darüber am Freitag der "Spiegel".

Textgröße ändern: