Pallade Veneta - Gericht: Hundeausführer haftet nicht automatisch für entstandene Schäden

Gericht: Hundeausführer haftet nicht automatisch für entstandene Schäden


Gericht: Hundeausführer haftet nicht automatisch für entstandene Schäden
Gericht: Hundeausführer haftet nicht automatisch für entstandene Schäden / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Ein Hundeausführer haftet nicht automatisch für durch das Tier entstandene Schäden. Das entschied das Landgericht Koblenz laut Mitteilung vom Dienstag. Das Gericht wies damit eine Berufung gegen ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Koblenz zurück.

Textgröße ändern:

Der beklagte Ausführer war 2020 in Oberwinter in Rheinland-Pfalz mit dem Hund seines Nachbarn Gassi gegangen. Dabei stieß ein Radfahrer auf einem Weg mit dem angeleinten Hund zusammen und stürzte. Der Radfahrer klagte unter anderem auf Schadenersatz für sein beschädigtes Fahrrad.

Der Kläger argumentierte, der Beklagte habe die Aufsichtspflicht übernommen, weil er wie ein Tierhalter regelmäßig mit dem Hund Gassi gegangen sei. Der Beklagte hielt entgegen, dass sein Nachbar der Hundehalter sei und er selbst den Hund nur aus Gefälligkeit Gassi geführt habe.

Das Landgericht sah wie schon zuvor das Amtsgericht keine Haftung des Beklagten. Der Beklagte habe den Hund nur aus Gefälligkeit ausgeführt. Dadurch sei aber kein stillschweigender Vertrag zur Führung der Aufsicht des Hunds zustande gekommen.

Zudem sei dem Beklagten "keine zurechenbare Verletzungshandlung vorzuwerfen", hieß es weiter. Der Mann habe den Hund an der Leine geführt. Dabei sei es auch nicht notwendig gewesen, den Hund an "extrem kurzer" Leine zu führen. Zudem habe sich der Radfahrer von hinten genähert und auch kein Klingelzeichen gegeben.

Durch das Kreuzen des Fahrwegs des Klägers durch den Hund habe sich eine "typische Tiergefahr" verwirklicht, die der Natur des Tiers entspreche. Dafür hafte aber nur der Halter. Das Urteil erging bereits Anfang März.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof urteilt über Kaffeewerbung mit reduziertem Preis

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (08.45 Uhr) um die korrekte Art, für reduzierte Produkte zu werben. Er verkündet sein Urteil über eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen den Lebensmittelhändler Netto Marken-Discount. Netto warb 2022 in einem Prospekt mit gleich vier Zahlen für Kaffee. (Az. I ZR 183/24)

Mehrjährige Haftstrafen für versuchten Mordanschlag auf Argentiniens Ex-Präsidentin

Mehr als drei Jahre nach einem versuchten Mordanschlag auf Argentiniens Ex-Präsidentin Cristina Kirchner sind der Täter und seine mitangeklagte Ex-Freundin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht in Buenos Aires sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 38-jährige Fernando Sabag Montiel im September 2022 eine geladene Waffe auf Kirchner richtete und abdrückte. Dass sich damals kein Schuss löste, bewahrte Argentinien vor der Ermordung einer der damals prominentesten politischen Persönlichkeiten.

Palisades-Feuer in Los Angeles: Mutmaßlicher Brandstifter festgenommen

Neun Monate nach dem verheerenden Feuer in einem Nobelvorort von Los Angeles haben die Behörden einen mutmaßlichen Brandstifter festgenommen. Der 29-jährige Verdächtige sei wegen des Vorwurfs der Zerstörung von Eigentum durch Feuer in Gewahrsam genommen worden, sagte der kalifornische Staatsanwalt Bill Essayli am Mittwoch. Die Festnahme sei in Florida erfolgt.

Ex-FBI-Chef Comey plädiert in umstrittener Anklage auf nicht schuldig

Der ehemalige FBI-Chef James Comey hat in der gegen ihn vorgebrachten Anklage wegen angeblicher "schwerer Straftaten" auf nicht schuldig plädiert. Comey, dem zur Last gelegt wird, den Kongress angelogen zu haben, erschien am Mittwoch vor einem Bundesgericht in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia, wo sein Anwalt Patrick Fitzgerald bei der Verlesung der Anklageschrift die gegen seinen Mandanten erhobenen Punkte zurückwies. Der Prozess wurde für den 5. Januar angesetzt. Der Fall hatte Befürchtungen verstärkt, US-Präsident Donald Trump könne die Justiz gegen unliebsame politische Gegner benutzen.

Textgröße ändern: