Pallade Veneta - Früherer Hamburger Erzbischof Thissen im Alter von 86 Jahren gestorben

Früherer Hamburger Erzbischof Thissen im Alter von 86 Jahren gestorben


Früherer Hamburger Erzbischof Thissen im Alter von 86 Jahren gestorben
Früherer Hamburger Erzbischof Thissen im Alter von 86 Jahren gestorben / Foto: KERSTIN JOENSSON - AFP/Archiv

Der frühere Hamburger Erzbischof Werner Thissen ist am im Alter von 86 Jahren gestorben. Das teilte das Erzbistum am Dienstag in der Hansestadt mit. Thissen hatte das katholische Erzbistum in der Hansestadt zwischen 2003 und 2014 geleitet, zuvor war er Weihbischof und Generalvikar im Bistum Münster gewesen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, würdigte Thissen am Dienstag als einen "Brückenbauer für den Zusammenhalt der Gesellschaft".

Textgröße ändern:

Nach Angaben des Hamburger Erzbistums starb Thissen am Dienstag in Hamburg, weitere Angaben machte es nicht. Der 1938 im nordrhein-westfälischen Kleve geborene Thissen war 2002 von Papst Johannes Paul II. zum Erzbischof von Hamburg ernannt worden, er trat das Amt im folgenden Jahr. 2014 legte er es nach Erreichen der Altersgrenze für Bischöfe mit Erlaubnis von Papst Franziskus nieder.

Hamburgs Erzbischof Stefan Heße erinnerte am Dienstag mit Blick auf den Verstorbenen auch an die Skandale um sexuellen Missbrauch in der Kirche. "Er hat vor seiner Zeit im Erzbistum Hamburg als Personalverantwortlicher im Bistum Münster schwere Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche gemacht - Fehler, die er nicht heilen konnte, aber für die er um Entschuldigung bat", erklärte Heße. Auch dies gehöre zu Thissens Leben.

Das Erzbistum Hamburg war erst 1995 nach der deutschen Wiedervereinigung neu gegründet worden. Es umfasst die überwiegend protestantisch geprägten Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Teile Mecklenburg-Vorpommerns. Es erstreckt sich über 32.500 Quadratkilometer und ist das flächenmäßig größte deutsche Bistum. Mit knapp 360.000 Gläubigen gehört es allerdings zu den kleineren mit Blick auf die Zahl der Gemeindemitglieder.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Oberstes Gericht erlaubt Trump Entzug der Aufenthaltstitel von 500.000 Migranten

Das Oberste Gericht der USA hat es Präsident Donald Trump bis auf Weiteres erlaubt, einer halben Million Migranten ihr Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das am Freitag ergangene Urteil war nicht unterzeichnet und enthielt keine Begründung, zwei von demokratischen Präsidenten ernannte Richterinnen stimmten jedoch in einem Sondervotum dagegen. Das US-Heimatschutzministerium hatte im März bekanntgegeben, dass rund 532.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela das Land verlassen müssen, die durch ein spezielles Programm von Trumps Vorgänger Joe Biden in die USA gekommen waren.

Millionenbetrug mit Steuersparmodellen: Landgericht Stuttgart verhängt Haftstrafen

Wegen Betrugs mit Steuersparversprechen in Millionenhöhe hat das Landgericht Stuttgart vier Männer zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Gegen zwei Angeklagte verhängte es nach Angaben eines Sprechers am Freitag Gefängnisstrafen von dreieinhalb sowie sechs Jahren. Zwei Beschuldigte erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren, in einem Fall wegen Beihilfe. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie Anleger getäuscht.

AfD in Freiburger Gemeinderat unterliegt in Rechtsstreit um Artikel in Amtsblatt

Die AfD im Gemeinderat von Freiburg ist in einem Prozess um die Veröffentlichung eines Artikels mit Ausführungen zu Einwanderungspolitik und Kriminalität im Amtsblatt der baden-württembergischen Stadt gescheitert. Es handle sich dabei "um eine allgemeinpolitische Stellungnahme ohne hinreichenden kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug", entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg nach Angaben vom Freitag. Die Redaktion habe den Artikel berechtigterweise abgewiesen.

Polizistin Ohr abgebissen: Mann muss vier Jahre ins Gefängnis

Weil er einer Polizistin ein Teil des Ohrs abbiss, soll ein 41 Jahre alter Mann für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte den Mann wegen dieser und anderer Taten am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu der Haftstrafe.

Textgröße ändern: