Pallade Veneta - Breivik beantragt zehn Jahre nach Anschlägen vorzeitige Haftentlassung

Breivik beantragt zehn Jahre nach Anschlägen vorzeitige Haftentlassung


Breivik beantragt zehn Jahre nach Anschlägen vorzeitige Haftentlassung
Breivik beantragt zehn Jahre nach Anschlägen vorzeitige Haftentlassung

Gut zehn Jahre nach den Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utöya hat der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis beantragt. Mit Hitlergruß und rechtsextremistischen Parolen ließ der 42-Jährige zu Beginn einer dreitägigen Gerichtsanhörung am Dienstag keine Zweifel an seiner Gesinnung. Der Gewalt habe er jedoch abgeschworen, versicherte Breivik. Sein Antrag gilt als aussichtslos.

Textgröße ändern:

Als die drei Richter den Raum betraten, erhob Breivik den Arm zum Hitlergruß. An sein Revers hatte er eine Notiz mit der Aufschrift "Stoppt Euren Völkermord an unseren weißen Nationen" geheftet. Die gleiche Aufschrift war an seiner Aktentasche befestigt.

In einer langen Ausführung behauptete Breivik, er sei nur ein "Fußsoldat" der Neonazi-Bewegung Blood & Honour. Die Gruppierung sei auch für seine Gewalttaten verantwortlich zu machen. Er selbst trage lediglich die Schuld daran, sich radikalisiert haben zu lassen. Er gab sein "Ehrenwort", seinen Kampf für den Nationalsozialismus nun auf friedliche Weise fortzusetzen.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel der Hauptstadt Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet. Danach setzte er auf die Insel Utöya über und erschoss dort 69 Menschen, die meisten von ihnen Teilnehmer eines von der norwegischen Arbeiterpartei organisierten Sommerlagers für Jugendliche.

Die meisten der Todesopfer waren jünger als 20 Jahre. Dutzende weitere Menschen wurden verletzt. Die blutigsten Anschläge in der jüngeren Geschichte Norwegens hatten weltweit Entsetzen ausgelöst. 2012 wurde Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt - damals das höchste Strafmaß in Norwegen. Inzwischen wurden die Gesetze verschärft, um längere Haftstrafen zu ermöglichen.

Nach zehn Jahren Gefängnis konnte Breivik nun erstmals eine bedingte Haftentlassung beantragen. Die dreitägige Anhörung vor dem Bezirksgericht der südnorwegischen Region Telemark findet aus Sicherheitsgründen in der Sporthalle des Gefängnisses von Skien statt, in dem Breivik inhaftiert ist. Sein Antrag hat nach allgemeiner Auffassung keine Aussicht auf Erfolg.

Hinterbliebene der Anschläge von Oslo und Utöya hatten kritisiert, dass Breivik die Anhörung als Forum für seine extremistischen Ansichten nutzen könne. Die Anhörung wird live übertragen - mit leichter Zeitverzögerung, um Anstoß erregende Äußerungen stumm schalten zu können.

Die Aufmerksamkeit, die Breivik so zuteil werde, sei "skandalös" und "schmerzhaft", erklärte die Utöya-Überlebende Elin L'Estrange auf Twitter. Noch schwerwiegender sei jedoch, "dass er ein Symbol der extremen Rechten ist und so bereits mehrere andere Massenmorde inspiriert hat". Das gilt unter anderem für den Anschlag 2019 im neuseeländischen Christchurch.

Breivik hatte schon in der Vergangenheit behauptet, der Gewalt abgeschworen zu haben. Der Leiter des Zentrums für Extremismusforschung an der Universität Oslo, Tore Bjorgo, wies dies zurück. Breivik habe sich "in keiner Weise von dem Massenmord distanziert, den er begangen hat und den er als völlig rechtmäßig betrachtet", sagte er. Aus ideologischer Sicht sei er heute "nicht weniger extremistisch".

A.Saggese--PV

Empfohlen

Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an

Drei Monate vor der Bundestagswahl hat eine Gruppe von Abgeordneten eine Initiative zum Konfliktthema Schwangerschaftsabbruch im Parlament eingebracht. Ein am Donnerstag von Vertreterinnen von SPD und Grünen vorgestellter Gesetzentwurf sieht vor, dass der Abbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche rechtmäßig sein soll. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll dabei gestrichen werden. Die Unionsfraktion kündigte entschiedenen Widerstand gegen das Vorhaben an.

Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine einstweilige Verfügung eines transidenten Menschen gegen mehrere Onlineartikel aus formalen Gründen aufgehoben. Die Anwältin der Klägerin verpasste eine Frist bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen das beklagte Unternehmen, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Diese war zwingend, daher musste die einstweilige Verfügung trotz Rechtsverletzungen aufgehoben werden. (Az.: : 2-03 O 275/24)

BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung

Führt ein Unternehmen ein Headset-System ein, über das Vorgesetzte die Kommunikation zwischen Beschäftigten mithören können, unterliegt dies der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kann auch dann mitreden, wenn es nicht beabsichtigt ist, die Gespräche aufzuzeichnen oder zu speichern, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az. 1 ABR 16/23)

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)

Textgröße ändern: