Pallade Veneta - Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor Studienbeginn

Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor Studienbeginn


Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor Studienbeginn
Kein Mindestlohn für Pflichtpraktikum vor Studienbeginn

Für ein Praktikum, das nach den Bestimmungen einer Universität Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist, steht den Praktikanten keine Vergütung nach dem Mindestlohn zu. Dies gilt auch bei staatlich anerkannten Privatuniversitäten, wie am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. Es wies damit die Klage einer angehenden Medizinstudentin gegen eine Klinik ab. (Az: 5 AZR 217/21)

Textgröße ändern:

Ihr Studium wollte die Klägerin an einer bestimmten Privatuniversität beginnen. Nach deren Zugangsregelungen musste sie hierfür vor Studienbeginn ein sechsmonatiges Krankenpflegepraktikum nachweisen. Die Frau absolvierte das Praktikum in einer Klinik im Raum Trier.

Mit ihrer Klage forderte sie eine Vergütung mit dem gesetzlichen Mindestlohn durch die Klinik. Für Lohn und Urlaubsabgeltung verlangte sie insgesamt 10.270 Euro. Praktika ohne Vergütung seien nur für bis zu drei Monate zulässig, argumentierte sie.

Doch das BAG wies ihre Klage nun ab. Das Mindestlohngesetz sei hier nicht anwendbar. Zur Begründung verweisen die Erfurter Richter auf eine Ausnahmeklausel für Praktika, die auf schulrechtliche oder hochschulrechtliche Bestimmungen zurückgehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers umfasse dies nicht nur Praktika während des Studiums, sondern auch solche, die Pflichtvoraussetzung für den Beginn des Studiums sind.

Dass es sich hier um eine Privatuniversität handelt, spiele wegen deren staatlicher Anerkennung keine Rolle. Durch die Anerkennung würden die Zugangsvoraussetzungen einer öffentlich-rechtlichen Regelung gleichgestellt. Die Anerkennung stelle sicher, dass das Pflichtpraktikum nicht der Umgehung des Mindestlohns für Praktikanten dient.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Familienvater in Niedersachsen an Haustür erstochen: 42-Jähriger soll in Psychiatrie

Wegen der Tötung eines Familienvaters an dessen Haustür ist ein psychisch kranker Mann vom Landgericht im niedersächsischen Stade in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte, ging das Gericht in dem Sicherungsverfahren davon aus, dass der Beschuldigte während der Tat schuldunfähig war. Die Tat als solche habe das Gericht als Totschlag angesehen.

Durchsuchungen bei Netflix in Paris und Amsterdam: Verdacht auf Steuerbetrug

Wegen Verdachts auf Steuerbetrug und Schwarzarbeit haben Ermittler in Paris und Amsterdam Büros des US-Streamingdienst Netflix durchsucht. Die Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit Vorermittlungen, welche die französische Finanzstaatsanwaltschaft vor zwei Jahren aufgenommen hatte, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus Justizkreisen erfuhr. Anlass dafür waren mehrere Steuerprüfung in den Jahren zuvor. Netflix äußerte sich zunächst nicht dazu.

Iranische Justiz: Deutsch-Iraner Sharmahd starb bereits vor Hinrichtung

Der im Iran zum Tode verurteilte Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd ist nach Angaben der iranischen Justiz vergangene Woche bereits vor seiner Hinrichtung gestorben. "Jamshid Sharmahd wurde zum Tode verurteilt, seine Hinrichtung stand ummittelbar bevor, aber er starb, bevor dies ausgeführt werden konnte", sagte Justizsprecher Asghar Jahangir vor Journalisten in Teheran.

15 Jahre Haft nach Unfall mit sieben Toten bei Schleuserfahrt in Bayern

Nach einem Unfall mit sieben Toten bei einer Schleuserfahrt in Bayern hat das Landgericht Traunstein den Todesfahrer zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht wertete die Tat am Dienstag als Einschleusen mit Todesfolge, illegales Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Damit folgte das Gericht aber nicht der Staatsanwaltschaft, welche die Tat als Mord eingestuft und eine lebenslange Haftstrafe gefordert hatte.

Textgröße ändern: