Krankenhausreform: Sozialverband VdK will gegen höhere Kassenbeiträge klagen
01.01.1970
Der Sozialverband VdK will auf dem Klageweg gegen höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Finanzierung der Krankenhausreform vorgehen. Der Gesetzgeber bediene sich bei den Beitragszahlungen, um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren, erklärte der Verband am Montag. Dies sei verfassungswidrig. Klagen will der VdK zusammen mit seinen Mitgliedern, die gegen Bescheide ihrer Krankenversicherung Widerspruch einlegen sollen.