Pallade Veneta - Barmer: Gesundheitsapps auf Rezept noch nicht in medizinischem Alltag angekommen

Barmer: Gesundheitsapps auf Rezept noch nicht in medizinischem Alltag angekommen


Barmer: Gesundheitsapps auf Rezept noch nicht in medizinischem Alltag angekommen
Barmer: Gesundheitsapps auf Rezept noch nicht in medizinischem Alltag angekommen / Foto: OLIVIER MORIN - AFP/Archiv

Gesundheitsapps auf Rezept sind rund dreieinhalb Jahre nach ihrem Start laut Barmer noch immer nicht in der medizinischen Versorgung angekommen. Wie aus dem am Dienstag in Berlin veröffentlichten sogenannten Arztreport der Krankenkasse hervorgeht, verordneten 44 Prozent der Ende 2023 befragten Ärzte und Psychotherapeuten in den vergangenen zwölf Monaten keine digitale Gesundheitsanwendung. Ein Drittel sieht sich selbst schlecht dazu informiert.

Textgröße ändern:

Für den Report wurden Routinedaten der Kasse ausgewertet sowie mehr als 1700 Patientinnen und Patienten und tausend Behandelnde befragt. Zwar nutzen gesetzlich Versicherte Gesundheitsapps auf Rezept immer häufiger. Seit dem Start der digitalen Anwendungen im September 2020 wurden sie der Barmer zufolge rund 600.000 Mal verordnet. Damit blieben sie bislang aber deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Rund 600 der befragten Versicherten und damit mehr als ein Drittel brachen die eigentlich für 90 Tage vorgesehene Erstanwendung vorzeitig ab. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen in diesen Fälle trotzdem die vollen Kosten zahlen. Die Barmer bekräftigte daher ihre Forderung nach einem Testzeitraum von 14 Tagen, in dem die Versicherten den Einsatz der Anwendung für sich ausprobieren sollen.

"Digitale Gesundheitsanwendungen sind für viele Menschen immer noch eine Blackbox", erklärte Barmer-Chef Christoph Straub. Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen führten zu einer zurückhaltenden Verordnung der Apps auf Rezept und in vielen Fällen zu einem vorzeitigen Abbruch.

Wie die Analysen weiter zeigen, kam das digitale Angebot zudem noch nicht in allen Bevölkerungsgruppen an. Die Gesundheitsapps werden vor allem Menschen im erwerbsfähigen Alter verordnet, und hier vorrangig Frauen. Zudem stehen die Anwendungen bislang nur für ein überschaubares Spektrum an Erkrankungen zur Verfügung - insbesondere Depression, Adipositas, Tinnitus und Krankheiten des Bewegungsapparats.

Der Barmer-Report geht aber davon aus, dass mit der Verjüngung der Altersstruktur bei Ärzten und Psychotherapeuten sowie mit nachwachsenden Patientengenerationen die Verordnungen der Apps zunehmen werden.

G.Riotto--PV

Empfohlen

Britische Regierung bringt weitreichendes Rauchverbot auf den Weg

Die britische Regierung bringt ein weitreichendes Rauchverbot auf den Weg: Der Entwurf für das Tabak- und- E-Zigaretten-Gesetz soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums am Dienstag ins Parlament eingebracht werden. Das Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren und E-Zigaretten soll den Plänen zufolge schrittweise angehoben werden. So soll erreicht werden, dass Jugendliche, die heute noch im Teenager-Alter sind, auch als Erwachsene nie legal Zigaretten kaufen können.

Verhandlungen über internationales Pandemie-Abkommen wieder aufgenommen

In Genf sind die Verhandlungen über ein internationales Pandemie-Abkommen in eine neue Runde gegangen. Die Vertreter der 194 Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konnten in elf Verhandlungsrunden bereits viele der insgesamt 37 Artikel des Vertragsentwurfs abschließen. Experten sind daher zuversichtlich, dass in den kommenden zwei Wochen nun endlich eine Einigung erzielt werden kann. Streitthemen wie der Informationsaustausch über Krankheitserreger werden aber möglicherweise aus dem eigentlichen Abkommen ausgeklammert und erst im Anschluss verhandelt.

Bericht: Engpässe bei Impfstoff gegen RS-Virus für Babys

In Deutschland gibt es laut einem Zeitungsbericht Engpässe bei der Impfung von Babys gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). "Die große Chance einer frühzeitigen und flächendeckenden Impfung aller gefährdeten Säuglinge gegen das RS-Virus haben Krankenkassen und Politik gemeinsam schlicht verschlafen", sagte der Sprecher des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für die Region Nordrhein, Axel Gerschlauer, der "Rheinischen Post" (Montagausgabe).

Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis

Nach dem Tod einer Vierjährigen bei einer Behandlung in einer Zahnarztpraxis in Hessen hat das Landgericht in Frankfurt am Main den verantwortlichen Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Freitag als erwiesen an, dass der Mediziner elementare Hygienestandards missachtet und dadurch mehrere behandelte Kinder geschädigt hatte. Die Vierjährige starb an einem verunreinigten Narkosemittel, drei weitere Kinder mussten wegen Blutvergiftungen behandelt werden.

Textgröße ändern: