Pallade Veneta - Cannabisgesetz unterzeichnet - Teillegalisierung tritt zum 1. April in Kraft

Cannabisgesetz unterzeichnet - Teillegalisierung tritt zum 1. April in Kraft


Cannabisgesetz unterzeichnet - Teillegalisierung tritt zum 1. April in Kraft
Cannabisgesetz unterzeichnet - Teillegalisierung tritt zum 1. April in Kraft / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Nach der Verabschiedung in der Länderkammer hat das Bundespräsidialamt keine Einwände gegen das Gesetz zur Teilliberalisierung von Cannabis erhoben. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der zurzeit im Urlaub ist, unterzeichnete die amtierende Präsidentin des Bundesrats, Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD), am Mittwoch das Gesetz. Es kann damit nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wie geplant zum 1. April in Kraft treten.

Textgröße ändern:

"Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt", teilte das Bundespräsidialamt mit. Es habe "wie üblich das Gesetz geprüft, wobei keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen". Unterzeichnet wurden den Angaben zufolge von Schwesig auch das Wachstumschancengesetz und das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz.

Unionsvertreter hatten Steinmeier am Wochenende aufgefordert, das umstrittene Cannabisgesetz noch zu stoppen, für das am Freitag trotz Bedenken mehrerer Bundesländer auch der Bundesrat grünes Licht gegeben hatte. Der Bundespräsident prüft allerdings nur, ob ein Gesetz formell rechtmäßig zustande kam und nicht offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.

Im öffentlichen Raum soll der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis durch das Gesetz künftig straffrei bleiben. Anbau und Abgabe der Droge soll über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Anders als das Gesetz insgesamt gelten die Vorschriften für die Anbauvereinigungen erst ab dem 1. Juli. Dies soll Ländern und Kommunen ausreichend Zeit für die Vorbereitungen geben.

M.Jacobucci--PV

Empfohlen

Britische Regierung bringt weitreichendes Rauchverbot auf den Weg

Die britische Regierung bringt ein weitreichendes Rauchverbot auf den Weg: Der Entwurf für das Tabak- und- E-Zigaretten-Gesetz soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums am Dienstag ins Parlament eingebracht werden. Das Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren und E-Zigaretten soll den Plänen zufolge schrittweise angehoben werden. So soll erreicht werden, dass Jugendliche, die heute noch im Teenager-Alter sind, auch als Erwachsene nie legal Zigaretten kaufen können.

Verhandlungen über internationales Pandemie-Abkommen wieder aufgenommen

In Genf sind die Verhandlungen über ein internationales Pandemie-Abkommen in eine neue Runde gegangen. Die Vertreter der 194 Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) konnten in elf Verhandlungsrunden bereits viele der insgesamt 37 Artikel des Vertragsentwurfs abschließen. Experten sind daher zuversichtlich, dass in den kommenden zwei Wochen nun endlich eine Einigung erzielt werden kann. Streitthemen wie der Informationsaustausch über Krankheitserreger werden aber möglicherweise aus dem eigentlichen Abkommen ausgeklammert und erst im Anschluss verhandelt.

Bericht: Engpässe bei Impfstoff gegen RS-Virus für Babys

In Deutschland gibt es laut einem Zeitungsbericht Engpässe bei der Impfung von Babys gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV). "Die große Chance einer frühzeitigen und flächendeckenden Impfung aller gefährdeten Säuglinge gegen das RS-Virus haben Krankenkassen und Politik gemeinsam schlicht verschlafen", sagte der Sprecher des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) für die Region Nordrhein, Axel Gerschlauer, der "Rheinischen Post" (Montagausgabe).

Zehneinhalb Jahre Haft für Narkosearzt nach Tod von Vierjähriger in Zahnarztpraxis

Nach dem Tod einer Vierjährigen bei einer Behandlung in einer Zahnarztpraxis in Hessen hat das Landgericht in Frankfurt am Main den verantwortlichen Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die zuständige Kammer sah es nach Angaben eines Gerichtssprechers am Freitag als erwiesen an, dass der Mediziner elementare Hygienestandards missachtet und dadurch mehrere behandelte Kinder geschädigt hatte. Die Vierjährige starb an einem verunreinigten Narkosemittel, drei weitere Kinder mussten wegen Blutvergiftungen behandelt werden.

Textgröße ändern: