Pallade Veneta - BGH urteilt Ende November in Maskenstreit um Weimarer Familienrichter

BGH urteilt Ende November in Maskenstreit um Weimarer Familienrichter


BGH urteilt Ende November in Maskenstreit um Weimarer Familienrichter
BGH urteilt Ende November in Maskenstreit um Weimarer Familienrichter / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am Mittwoch mit einem aufsehenerregenden Rechtsstreit aus der Pandemiezeit befasst. Er verhandelte vor zahlreichen Zuschauern über den Fall eines Familienrichters aus dem thüringischen Weimar, Christian D., der im April 2021 an zwei Schulen die Maskenpflicht und andere Coronaschutzmaßnahmen gekippt hatte. Ein Urteil soll Ende November fallen. (Az. 2 StR 54/24)

Textgröße ändern:

Die Entscheidung des Familienrichters, die er mit dem Kindeswohl begründet hatte, war schon nach kurzer Zeit wieder aufgehoben worden. Sowohl das Thüringer Oberlandesgericht in Jena als auch der BGH stellten damals klar, dass Familiengerichte in diesen Fällen gar nicht zuständig sind. Richter D. erwartete außerdem ein Verfahren wegen Rechtsbeugung. Das Landgericht Erfurt verurteilte ihn im August 2023 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Es stellte fest, dass D., der auch an Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen teilnahm, schon im Februar 2021 beschlossen habe, eine solche Entscheidung gegen die Maßnahmen an Schulen zu treffen. Er habe im Vorfeld beispielsweise Sachverständige kontaktiert, die durch Kritik an den Maßnahmen aufgefallen waren.

Aktiv habe er darauf hingewirkt, dieses Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem durch Gespräche mit Eltern oder die Beschaffung von Gutachten habe er zudem dafür gesorgt, dass er mit dem von ihm gewünschten Ergebnis entscheiden konnte. D. habe die gerichtliche Neutralität verletzt, sein Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht, erklärte das Landgericht.

Gegen dieses Urteil wandten sich sowohl der Familienrichter als auch die Staatsanwaltschaft an den BGH, um es höchstrichterlich überprüfen zu lassen. Am Mittwoch kam auch D. selbst zur Verhandlung. Er sagte: "Ich wollte nie das Recht verletzen, und ich habe auch kein Recht verletzt."

Seine Verteidiger argumentierten mit dem Wächteramt, welches der Staat für das Kindeswohl inne habe. D. habe eine Entscheidung getroffen, die auf Tatsachen basiere. Er solle freigesprochen werden.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft kritisierte dagegen für die Anklage, dass das Landgericht Rechtsfehler zugunsten des Familienrichters begangen habe. So habe es etwa eine Aussage fälschlicherweise zu seinen Gunsten als Teilgeständnis gewertet. Außerdem sei die Verletzung der Zuständigkeit in dem Urteil nicht erwähnt worden. Der Fall müsse in Erfurt noch einmal aufgerollt werden, forderte er.

Nach mehreren Zwischenrufen von Zuschauerinnen verwies die Vorsitzende Richterin Eva Menges darauf, dass es für D. um sehr viel geht. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr hätte in der Tat erhebliche Folgen für ihn - dann wäre das Richterverhältnis automatisch beendet. Der BGH will seine Entscheidung am 20. November verkünden.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Techniker Krankenkasse meldet Rekord bei Krankmeldungen

Der Krankenstand in Deutschland befindet sich weiter auf einem hohen Niveau. Nach einer am Montag veröffentlichten Auswertung der Techniker Krankenkasse bei den eigenen Versicherten waren diese von Januar bis inklusive November im Schnitt 17,7 Tage krankgeschrieben - das sein ein neues Rekordhoch. In den vergangenen beiden Jahren gab es im Vergleichszeitraum demnach 17,4 Fehltage, 2021 nur 13,2 Fehltage. Vor der Corona-Pandemie fehlten TK-Versicherte 14,1 Tage in den ersten elf Monaten.

Bundesrat billigt höheren Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt im kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der Verordnung der Bundesregierung zu. Damit sollen Finanzlücken in den Pflegekassen geschlossen werden.

Brasiliens Präsident Lula kehrt nach Operationen am Kopf nach Brasília zurück

Der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva ist nach Operationen am Kopf am Donnerstag in die Hauptstadt Brasília zurückgekehrt, um dort seine Amtsgeschäfte wieder aufzunehmen. Eine letzte Untersuchung nach den Eingriffen sei "sehr befriedigend" verlaufen, Lula gehe es gut, sagte der Arzt des Präsidenten, Roberto Kalil, vor Journalisten am Krankenhaus in Sao Paulo.

Kritiker bezeichnen Drogenpolitik unter Ampelregierung als unzureichend

In der Drogenhilfe aktive Verbände und Experten habe weitere Reformen in der Drogenpolitik gefordert. Zwar seien einige Fortschritte erkennbar, aber viele Vorhaben der Ampelkoalition seien "unzureichend umgesetzt", sagte der Suchtforscher und Vorsitzende des Akzept-Bundesverbands, Heino Stöver, am Mittwoch anlässlich der Veröffentlichung des sogenannten Alternativen Drogen- und Suchtberichts. Hierfür untersuchten Experten etwa die Teillegalisierung von Cannabis, Maßnahmen gegen Crack- und Opioidkonsum sowie das sogenannte Drugchecking.

Textgröße ändern: