Pallade Veneta - Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung

Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung


Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung
Verwaltungsgericht: Keine Corona-Hilfe für Mietkosten bei familiärer Verbindung / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Einem Unternehmen stehen nicht in jedem Fall Corona-Hilfen für Mietkosten zu, bei denen es eine familiäre Verbindung gibt. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss und wies damit die Klage einer Hotelbetreiberin gegen das Land Baden-Württemberg ab (1 K 2711/23). Die Corona-Hilfen dienten nicht der Förderung von Familien, sondern der Abwendung existentieller Notlagen, befand das Gericht. Eine solche Notlage sei im Fall der klagenden Hotelbetreiberin nicht gegeben.

Textgröße ändern:

Die Klägerin betreibt ein Hotel in Mannheim und ein Hotel in Heidelberg. Das Land Baden-Württemberg gewährte ihr für pandemiebedingte Umsatzausfälle im Jahr 2021 eine Überbrückungshilfe. Die beantragte Entschädigung wurde allerdings um einen Betrag von rund 620.000 Euro gekürzt, bei dem es sich um die für beide Hotelgrundstücke im betroffenen Zeitraum gezahlten Mietkosten handelte.

Das Land lehnte diese Kostenerstattung mit der Begründung ab, dass die jeweiligen Vermieter familiär mit den Hotelbetreibern verbunden seien. Daher seien die Mietkosten nicht förderfähig. Dagegen wandte sich die Hotelbetreiberin mit ihrer Klage. Sie pochte auf den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei staatlichen Leistungen und sah sich im Verhältnis zu anderen Unternehmen – etwa Schaustellern – benachteiligt, weshalb aus ihrer Sicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliege.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht. Auf Zuwendungen im Rahmen von Corona-Hilfen bestehe grundsätzlich kein Rechtsanspruch, da es sich um Billigkeitsleistungen handle, die aus den verfügbaren Haushaltsmitteln gewährt würden. Das Vorgehen des Bundeslandes sei nicht zu beanstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Antrag auf Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gestellt.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Techniker Krankenkasse meldet Rekord bei Krankmeldungen

Der Krankenstand in Deutschland befindet sich weiter auf einem hohen Niveau. Nach einer am Montag veröffentlichten Auswertung der Techniker Krankenkasse bei den eigenen Versicherten waren diese von Januar bis inklusive November im Schnitt 17,7 Tage krankgeschrieben - das sein ein neues Rekordhoch. In den vergangenen beiden Jahren gab es im Vergleichszeitraum demnach 17,4 Fehltage, 2021 nur 13,2 Fehltage. Vor der Corona-Pandemie fehlten TK-Versicherte 14,1 Tage in den ersten elf Monaten.

Bundesrat billigt höheren Beitrag zur Pflegeversicherung

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt im kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der Verordnung der Bundesregierung zu. Damit sollen Finanzlücken in den Pflegekassen geschlossen werden.

Brasiliens Präsident Lula kehrt nach Operationen am Kopf nach Brasília zurück

Der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva ist nach Operationen am Kopf am Donnerstag in die Hauptstadt Brasília zurückgekehrt, um dort seine Amtsgeschäfte wieder aufzunehmen. Eine letzte Untersuchung nach den Eingriffen sei "sehr befriedigend" verlaufen, Lula gehe es gut, sagte der Arzt des Präsidenten, Roberto Kalil, vor Journalisten am Krankenhaus in Sao Paulo.

Kritiker bezeichnen Drogenpolitik unter Ampelregierung als unzureichend

In der Drogenhilfe aktive Verbände und Experten habe weitere Reformen in der Drogenpolitik gefordert. Zwar seien einige Fortschritte erkennbar, aber viele Vorhaben der Ampelkoalition seien "unzureichend umgesetzt", sagte der Suchtforscher und Vorsitzende des Akzept-Bundesverbands, Heino Stöver, am Mittwoch anlässlich der Veröffentlichung des sogenannten Alternativen Drogen- und Suchtberichts. Hierfür untersuchten Experten etwa die Teillegalisierung von Cannabis, Maßnahmen gegen Crack- und Opioidkonsum sowie das sogenannte Drugchecking.

Textgröße ändern: