Pallade Veneta - Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf

Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf


Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf
Oberlandesgericht Stuttgart hebt Verbreitungsverbot für SWR-App "Newszone" auf / Foto: JUNG YEON-JE - AFP/Archiv

Im Streit zwischen mehreren privaten Zeitungsverlegern und dem Südwestrundfunk (SWR) um dessen speziell auf junge Menschen zugeschnittene Nachrichtenapp "Newszone" hat das baden-württembergische Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart die Verbreitung des Programms wieder erlaubt. Das Gericht kippte nach Angaben vom Mittwoch im einstweiligen Verfügungsverfahren ein vom Stuttgarter Landgericht im Oktober ausgesprochenes vorläufiges Verbot der Verbreitung.

Textgröße ändern:

Der Grund für die Entscheidung war demnach formal. Anders als das Landgericht sah das OLG in der Tatsache, dass die Verlage trotz Existenz einer speziellen Schlichtungsstelle für derartige Streitfälle zuvor kein Schlichtungsverfahren mit dem SWR herbeigeführt hatten, "ein Prozesshindernis". Dieser Umstand mache die verfahrensauslösende Verlegerklage "derzeit unzulässig", hieß es. Staatliche Gerichte dürften erst nach einem solchen Schlichtungsversuch angerufen werden.

"Newszone" ist nach SWR-Angaben eine Smartphoneapp, über die von dem öffentlich-rechtlichen Sender speziell auf ein junges Publikum zugeschnittene Beiträge konsumiert werden können. Demnach geht es bei dem Rechtsstreit mit den Verlagen aber nur um die Zulässigkeit der App als Verbreitungsweg, nicht die Beiträge. Diese sind auch auf anderem Weg erhältlich, etwa im Internet.

Die Verleger stützten ihre Klage nach Gerichtsangaben auf den Vorwurf, dass es sich beider fraglichen App um ein eigenständiges und nicht genehmigtes Telemedienangebot des SWR handelt, für das dieser gemäß den Bestimmungen des Medienstaatsvertrags erst eine separate Erlaubnis hätte beantragen müssen.

Darüber hinaus kritisierten die Verleger demnach, dass die nicht auf konkrete Sendungen bezogenen Inhalte der App presseähnlich und damit wettbewerbwidrig seien, weil dieser Bereich den privaten Presseorganen vorbehalten sei. Der SWR wiederum bestritt in dem Verfahren nach Angaben des OLG, dass eine separate Genehmigung notwendig sei und dass es sich um presseähnliche Inhalte handle.

I.Saccomanno--PV

Empfohlen

Jahrelange Suche nach namenlosem Song im Internet: Spur zu früherer Band aus Kiel

Eine jahrelange Internetrecherche von Musikliebhabern nach den Ursprüngen eines namenlosen New-Wave-Rocksongs aus den 80er Jahren könnte ein erfolgreiches Ende in Deutschland gefunden haben. Ein früheres Mitglied einer ehemaligen kleinen deutschen Hobbyband namens FEX aus Kiel, Michael Hädrich, erklärte gegenüber verschiedenen deutschen Medien, er und seine früheren Mitstreiter seien die Künstler hinter dem gesuchten Song. Dieser trage den Titel "Subways Of Your Mind".

US-Schauspieler Richard Gere betrachtet sexuelle Beziehungen als Handelsgeschäft

Der US-Schauspieler Richard Gere sieht sexuelle Beziehungen zwischen Männern und Frauen als eine Art Handelsgeschäft. "Ich gebe Dir etwas, und Du gibst mir etwas dafür - das ist nicht wirklich Liebe, sondern eine emotionale Transaktion", sagte der 75-Jährige dem Magazin "Playboy" laut Mitteilung vom Mittwoch. Deshalb sei wahre Liebe auch so selten.

Wie Rückenwärmer jetzt gegen Schmerzen helfen

Herbstzeit - Rückenzeit

Popstar Kylie Minogue findet ungeplante Partys am besten

Die australische Popsängerin Kylie Minogue findet ungeplante Partys am besten. "Ich stehe voll darauf, in Restaurants zu feiern oder bei Freunden oder bei mir zu Hause", sagte die 56-Jährige dem Magazin "Playboy" laut Mitteilung vom Dienstag. "Die geilsten Nächte sind die, für die du erst die Möbel wegrücken musst."

Textgröße ändern: