Pallade Veneta - Syrischer Arzt bestreitet Vorwürfe der Verbrechen gegen Menschlichkeit

Syrischer Arzt bestreitet Vorwürfe der Verbrechen gegen Menschlichkeit


Syrischer Arzt bestreitet Vorwürfe der Verbrechen gegen Menschlichkeit
Syrischer Arzt bestreitet Vorwürfe der Verbrechen gegen Menschlichkeit

Im Prozess gegen einen syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte einige der Vorwürfe bestritten. Er habe nie Patienten geschlagen oder ihre Körperteile angezündet, sagte Alaa M. am Dienstag. Auch den Vorwurf der Anklage, er habe sich ein Mal beim Schlagen eines Gefangenen an der Hand verletzt und danach auf weichere Körperteile geschlagen, wies er zurück.

Textgröße ändern:

M. sagte, er habe "nie eine Verletzung an der Hand" gehabt. "Ich habe nichts getan." Er habe auch nicht mitbekommen, dass andere die Taten begangen hätten. Ebenso falsch seien die Vorwürfe, er habe den Penis eines Jugendlichen angezündet oder ohne ausreichende Narkotisierung Menschen operiert.

Dennoch habe er bei einigen Gelegenheiten gesehen, wie Gefangene von Angehörigen des Militärgeheimdiensts ins Gesicht geschlagen oder in den Bauch getreten worden seien. Dass sie in die Genitalien getreten worden seien, habe er nicht gesehen.

Der 36-Jährige sagte, er habe auch nichts über das Schicksal von Gefangenen in Militärkrankenhäusern gewusst. Er habe gehört, dass Patienten im Militärkrankenhaus gestorben seien. Wie viele dies gewesen seien, könne er nicht beurteilen. Die Gesamtzahl der Gefangenen habe er nicht gekannt.

M. sagte weiter, er habe "nie einen Totenschein ausgefüllt - das ist die Aufgabe von Rechtsmedizinern". Was nach der ärztlichen Entlassung mit den Patienten geschehen sei, wisse er nicht. Nicht einmal die Namen der Gefangenen habe er gekannt - sie hätten eine Nummer bekommen. Unterhaltungen über das Medizinische hinaus seien durch den Militärgeheimdienst verboten gewesen.

Der Angeklagte gab an, in verschiedenen Militärkrankenhäusern in Syrien gearbeitet zu haben. Dass er Patienten habe behandeln müssen, die Augenbinden hätten tragen müssen, finde er "unmenschlich". Nach eigenen Angaben hatte er Angst vor dem Militärgeheimdienst. Gewalt lehne er ab.

Mit der Regierung von Machthaber Baschar al-Assad habe er sich "arrangiert". Auch viele andere Menschen in Syrien hätten das getan, "um im Leben weiter zu kommen". Trotzdem sei er nie in der Politik oder als Aktivist tätig gewesen.

Die Bundesanwaltschaft wirft M. Folter und die vorsätzliche Tötung eines Gefangenen vor. Der 36-Jährige soll in den Jahren 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs Gefangene "gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt" haben. Konkret wirft ihm die Anklage unter anderem Mord, Folter in 18 Fällen, schwere und gefährliche Körperverletzung, schwere Freiheitsberaubung sowie Freiheitsberaubung mit Todesfolge vor.

In einem Fall soll er einen Gefangenen mittels einer Injektion "vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken". Zudem soll er im Sommer 2011 die Genitalien eines 14 oder 15 Jahre alten Jungen mit Alkohol übergossen und angezündet haben.

In zehn Fällen hatte der Senat die Anklageschrift aus Rechtsgründen zunächst abgelehnt, weil die Tatvorwürfe nicht hinreichend umgrenzt und nicht konkret genug gefasst seien. Der Bundesgerichtshof ließ jedoch einen Tag vor Prozessbeginn alle Anklagepunkte zu. Der Prozess begann am vergangenen Mittwoch. Bis Ende März sind noch 13 weitere Verhandlungstage angesetzt.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Strafe gegen eine IS-Rückkehrerin bestätigt, die in Hamburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Die heute 32-Jährige war 2014 mit ihrer damals erst ein Jahr alten Tochter nach Syrien gereist. Dort lebte sie mit ihrem Mann, einem IS-Kämpfer, in einem von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) kontrollierten Gebiet, wie das Oberlandesgericht der Hansestadt im Februar feststellte. (Az. 3 StR 189/24)

Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv

Nach zwei Explosionen vor dem Obersten Gericht in Brasilien ermitteln die Behörden wegen eines möglichen "terroristischen Aktes". Die Polizei werde den Vorfall in der Hauptstadt Brasília "mit Härte und Schnelligkeit" untersuchen, sicherte Generalstaatsanwalt Jorge Messias zu. Wenige Tage vor Beginn des G20-Gipfels in Brasilien hatte am Mittwochabend ein Mann versucht, mit Sprengstoff das Oberste Gericht zu betreten. Er scheiterte am Eingang, wo er bei einer Explosion selbst getötet wurde.

SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor

SPD-Generalsekretär Matthias Miersch will mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl einen Parteitag am 11. Januar in Berlin ansetzen. Miersch habe den Termin am Donnerstag dem Parteivorstand vorgeschlagen, teilte ein SPD-Sprecher mit. Die Parteiführung solle darüber "auf einer späteren Sitzung" entscheiden.

Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus

Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit Beginn im Februar 2022 zehn deutsche Staatsbürger getötet worden. Diese Zahl nannte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des BSW-Abgeordneten Andrej Hunko, wie die "Frankfurter Rundschau" (Freitagsausgabe) meldete.

Textgröße ändern: