Pallade Veneta - Prozess um Kofferbombe: 37-Jähriger in Halle vor Gericht

Prozess um Kofferbombe: 37-Jähriger in Halle vor Gericht


Prozess um Kofferbombe: 37-Jähriger in Halle vor Gericht
Prozess um Kofferbombe: 37-Jähriger in Halle vor Gericht / Foto: JOHN MACDOUGALL - AFP/Archiv

Vor dem Landgericht in Halle an der Saale hat der Prozess gegen einen mutmaßlichen Bombenbauer begonnen. Dem 37-Jährigen wird laut der am Dienstag verlesenen Anklage unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Zum Prozessbeginn schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen, er kündigte aber nach Angaben einer Gerichtssprecherin für kommende Woche eine Erklärung an.

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In der Wohnung des Tatverdächtigen hatte die Polizei im April vergangenen Jahres einen von ihm selbstgebauten Sprengsatz in einem Metallkoffer gefunden. Die Sicherheitsbehörden verhinderten damit womöglich einen fremdenfeindlichen Anschlag. Bei einer Explosion der Kofferbombe hätten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Menschen verletzt oder sogar getötet werden können.

Der Angeklagte soll zudem vom Fenster seiner Wohnung in Halle aus einen Fußgänger mit dunkler Hautfarbe beschimpft und mit einem Softair-Sturmgewehr nach ihm gezielt haben. An einer Wand seiner Wohnung fanden sich außerdem Runen der nationalsozialistischen SS.

Der Angeklagte habe aus fremdenfeindlichen und rassistischen Motiven einen Sprengstoffanschlag mittels der Kofferbombe geplant, um möglichst viele Menschen, vor allem aber Ausländer mit dunkler Hautfarbe, zu töten, heißt es in der Anklage. Dafür habe er weitere Sprengsätze, Waffen und Munition herstellen wollen.

Die Anklage legt ihm neben der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter anderem auch einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass insbesondere ein Anschlag geeignet sei, die innere Sicherheit der Bundesrepublik durch eine nachhaltige Erschütterung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung zu beeinträchtigen.

Im Fall einer Verurteilung wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat droht dem 37-Jährigen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Für den Prozess wurden zunächst weitere Termine bis Anfang Februar angesetzt.

B.Cretella--PV

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