Pallade Veneta - Nach Bürgerschaftswahl in Hamburg: SPD billigt Koalitionsvertrag mit Grünen

Nach Bürgerschaftswahl in Hamburg: SPD billigt Koalitionsvertrag mit Grünen


Nach Bürgerschaftswahl in Hamburg: SPD billigt Koalitionsvertrag mit Grünen
Nach Bürgerschaftswahl in Hamburg: SPD billigt Koalitionsvertrag mit Grünen / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Die SPD in Hamburg hat den Weg zur Fortsetzung ihrer seit zehn Jahren bestehenden Regierungszusammenarbeit mit den Grünen freigemacht. Ein Landesparteitag mit rund 300 Delegierten stimmte am Samstag in der Hansestadt einstimmig für die Annahme des nach der Bürgerschaftswahl vom März zwischen beiden Parteien ausgehandelten Koalitionsvertrags, wie ein SPD-Sprecher in Hamburg mitteilte. Es gab eine Enthaltung. Bei den Grünen ist am Montag ein Landesparteitag geplant.

Textgröße ändern:

In der Hansestadt war am 2. März eine neue Bürgerschaft gewählt worden. Die Sozialdemokraten um ihren Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher gewannen trotz Verlusten mit deutlichen Abstand vor den anderen Parteien, danach begannen sie Koalitionsverhandlungen mit den Grünen. Zwischenzeitlich hatten sie zuvor auch mit der CDU sondiert. SPD und Grünen regieren in Hamburg bereits seit 2015 durchgehend in einer rot-grünen Koalition.

Die Spitzen beider Parteien hatten den in den vergangenen Wochen zwischen ihnen ausgehandelten Koalitionsvertrag am Donnerstag vorgestellt. Er sieht unter anderem milliardenschwere Investitionen in Infrastruktur, Verkehr, Bildung und Klimaschutz bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2030 vor.

Der Parteitag billigte auch die von Tschentscher vorgeschlagenen Senatsmitglieder. Neben Tschentscher als Regierungschef stellt die Partei im künftigen Senat sieben Senatorinnen und Senatoren.

Stimmen auch die Grünen dem Koalitionsvertrag am Montag zu, könnte die Regierungsbildung am 7. Mai abgeschlossen werden. An diesem Tag findet eine Bürgerschaftssitzung statt, in der sich Tschentscher zu Wiederwahl stellen könnte. Rot-Grün verfügt im Hamburger Landesparlament über komfortable Mehrheit von 70 der 121 Sitze. Für die absolute Mehrheit reichen 61 Sitze.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Bundeskabinett verlängert Bundeswehr-Einsätze auf Balkan und im Libanon

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung der Bundeswehr-Beteiligung an internationalen Einsätzen im Libanon, in Bosnien und im Kosovo beschlossen. Mit der Fortsetzung der Beteiligung an diesen Missionen unterstreiche die Bundesregierung "ihr fortwährendes Engagement für Frieden und Stabilität" in diesen Regionen und auch weltweit, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch in Berlin. Der Bundestag muss den Verlängerungen um jeweils ein Jahr noch zustimmen.

Bundestag: Weidel nennt Blockade von Ausschussvorsitzenden "Akt der Diskriminierung"

Nach der gescheiterten Wahl ihrer Kandidatin für den Vorsitz des Haushaltsausschusses im Bundestag hat die AfD eine Benachteiligung beklagt und ein Ende der Blockade durch die anderen Fraktionen gefordert. "Wir verurteilen als Partei- und Fraktionsführung der AfD dieses Vorgehen", sagte Parteichefin Alice Weidel am Mittwoch in Berlin. Den anderen Fraktionen warf sie einen "Akt parteipolitischer Willkür" und einen "Akt der Diskriminierung" der AfD vor.

Grüne fordern von Bundesregierung "Schlussstrich" unter Nord Stream

Die Grünen im Bundestag fordern von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis gegen eine mögliche Wiederinbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines zwischen Russland und Deutschland. "Diese Pipeline spaltet Europa und gefährdet unsere Sicherheit. Die Bundesregierung sollte deshalb einen klaren Schlussstrich ziehen und verhindern, dass wir künftig neue Energieabhängigkeiten eingehen und Putins Kriege finanzieren", sagte der Grünen-Abgeordnete Michael Kellner der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch.

Gericht: Polizeibeamter durfte wegen rechtsextremer Chats entlassen werden

Ein Polizeibeamter auf Probe hat wegen rechtsextremistischer und menschenverachtender Inhalte in Whatsapp-Chatgruppen aus dem Dienst entlassen werden dürfen. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch und bestätigte damit einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Die Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung war demnach rechtmäßig.

Textgröße ändern: