Pallade Veneta - Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug

Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug


Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug
Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug

In Baden-Württemberg ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Dass ungeimpfte Studierende durch das "Einfrieren der Alarmstufe II" in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag. Geklagt hatte ein nicht immunisierter Student.

Textgröße ändern:

Das Land hatte entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis zum Februar beizubehalten. Durch die vielen Neuinfektionen auch beim medizinischen Personal komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.

Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz solche Zugangsbeschränkungen vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. "Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.

Der VGH hatte die 2G-Regelung an Hochschulen bereits Mitte Dezember auf den Eilantrag desselben Studenten hin vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damals galt noch die vorherige Fassung der Coronaverordnung. Die neue Entscheidung erging gegen die aktuell gültige Fassung vom 11. Januar.

Der VGH wies darauf hin, dass bei ihm weitere Verfahren gegen das Einfrieren der Alarmstufe II in anderen Bereichen anhängig sind. Über diese sei noch nicht entschieden, weil noch keine abschließenden Stellungnahmen aller Beteiligten vorlägen.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Proteste in USA gegen Trump-Regierung bei Kundgebungen zum 1. Mai

In den USA haben bei Kundgebungen zum 1. Mai tausende Menschen gegen die Regierung von US-Präsident protestiert. Die Proteste wurden von einem losen Netzwerk linksgerichteter Aktivistengruppen organisiert, die nach eigenen Angaben Kundgebungen an mehr als tausend Orten abhielten. Demnach versammelten sich Hunderte bis Tausende Demonstranten in Metropolen wie New York, Chicago und Los Angeles. Auch in zahlreichen kleineren Städten gingen demnach Menschen auf die Straße.

Rumänien wählt neuen Präsidenten - Ultrarechter Simion mit guten Aussichten

Mehr als fünf Monate nach der annullierten Präsidentenwahl im November sind die Menschen in Rumänien erneut zur Wahl aufgerufen. Bei der ersten Runde der Präsidentenwahl am Sonntag gilt der ultrarechte Kandidat George Simion als Favorit. Er tritt als Kandidat des rechten Lagers an, nachdem der überraschende Sieger der vergangenen Wahl, der Rechtsradikale Calin Georgescu, von der Wahl ausgeschlossen worden war.

Israel greift Ziele nahe syrischem Präsidentenpalast in Damaskus an

Israel hat nach eigenen Angaben Ziele nahe des syrischen Präsidentenpalastes in Damaskus angegriffen. Kampfflugzeuge hätten "die Umgebung des Palastes getroffen", erklärte die israelische Armee am Freitag im Onlinedienst Telegram. Zuvor hatte der israelische Verteidigungsminister Israel Katz erklärt, Israel werde mit Härte reagieren, wenn die neue syrische Regierung von Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa die drusische Minderheit in Syrien nicht schützt.

US-Bundesrichter: Trumps Abschiebungen per Kriegsgesetz "rechtswidrig"

Ein US-Bundesrichter hat die Abschiebung mutmaßlicher venezolanischer Bandenmitglieder aus seinem Zuständigkeitsbereich im Bundesstaat Texas auf Grundlage eines veralteten Kriegsgesetzes vorübergehend gestoppt. Die Anwendung des Gesetzes gegen "ausländische Feinde" (Alien Enemies Act) von 1798 durch den US-Präsidenten sei "rechtswidrig", entschied der texanische Bezirksrichter Fernando Rodriguez am Donnerstag. Die Regierung sei im Rahmen dieses Gesetzes nicht befugt, "venezolanische Ausländer festzuhalten, sie innerhalb der Vereinigten Staaten zu überführen oder aus dem Land zu entfernen".

Textgröße ändern: