Pallade Veneta - Ifo-Experten raten Städten zu "Anti-Stau-Gebühr" statt Fahrverboten

Ifo-Experten raten Städten zu "Anti-Stau-Gebühr" statt Fahrverboten


Ifo-Experten raten Städten zu "Anti-Stau-Gebühr" statt Fahrverboten
Ifo-Experten raten Städten zu "Anti-Stau-Gebühr" statt Fahrverboten / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Deutsche Städte sollten zur Senkung der Verkehrs- und Umweltbelastung nach Auffassung von Experten des Münchner Ifo-Instituts auf eine "Anti-Stau-Gebühr" setzen. Eine Gebührenlösung für den Autoverkehr habe gegenüber anderen Maßnahmen wie Fahrverboten insbesondere den Vorteil der Wahlmöglichkeit, wie die Autoren in einem am Donnerstag veröffentlichten Aufsatz ausführten. Menschen könnten entscheiden, ob und wie viel sie für eine Autonutzung bezahlen wollten.

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Nutzerinnen und Nutzer, die die Gebühr nicht zahlen wollten, könnten demnach auf eine bestimmte Fahrt verzichten oder für sie günstigere Verkehrsmittel nutzen. Dadurch werde der Autoverkehr insgesamt gesenkt, erklärten die Wissenschaftler unter Verweis auf Beispielberechnungen anderer Experten mit einer Gebühr von sechs Euro bis zehn Euro pro Tag für die Großstadt München.

Demnach würden die insgesamt zurückgelegten Personenkilometer im Autoverkehr im Tagesmittel um 23 bis 30 Prozent sinken, vor allem durch Umstiege auf den Nahverkehr. Die Verfasser verwiesen in dem Zusammenhang auch auf Erfahrungen ausländischer Städte wie London, in denen es derartige Gebühren bereits gibt.

Sorgen der Wirtschaft vor finanziellen Belastungen seien unbegründet, betonten sie weiter. Der Gebühr stünden Entlastungen durch die verringerte Staugefahr gegenüber. Logistikunternehmen könnten deshalb aufgrund von Zeitersparnissen etwa mit weniger Fahrzeugen operieren. Eine wichtige Rolle spiele in diesem Zusammenhang aber auch die Ausgestaltung der Gebühr - also die Frage, ob sie etwa als Tagespauschale für beliebig viele Fahrten in der Stadt erhoben wird.

Die Einnahmen könnten von Städten nach Angaben der ifo-Experten wiederum zum Ausbau des Nahverkehrs eingesetzt werden, was dessen Attraktivität erhöhe und die gewünschte Verkehrslenkungswirkung weiter steigere. Eine entsprechende Zweckbindung könne zugleich die Akzeptanz der neuen Gebühr erheblich erhöhen. Auch dies zeigten entsprechende Erfahrungen etwa in London oder Stockholm.

bro /cne

S.Urciuoli--PV

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