Pallade Veneta - Ampel-Fraktionen einigen sich auf Hilfen für Verbraucher von Heizöl und Pellets

Ampel-Fraktionen einigen sich auf Hilfen für Verbraucher von Heizöl und Pellets


Ampel-Fraktionen einigen sich auf Hilfen für Verbraucher von Heizöl und Pellets
Ampel-Fraktionen einigen sich auf Hilfen für Verbraucher von Heizöl und Pellets / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Fraktionen der Regierungsparteien haben sich auf Hilfen für Haushalte geeinigt, die mit Öl oder Holzpellets heizen. Laut dem Eckpunktepapier der Fraktionen, das AFP am Dienstag vorlag, stellt der Bund dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung. Demnach sollen die Hilfen aus einem "Härtefallfonds alternative nicht leitungsgebundene Brennstoffe" an private Haushalte fließen, und zwar rückwirkend vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022.

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Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen. Die Hilfe muss laut dem Papier beantragt werden, dazu muss die Brennstoffrechnung vorgelegt werden. Bei Mehrparteienwohngebäuden soll der Vermieter erklären müssen, dass er die Hilfen an Mieter weitergibt.

Nach den Worten von SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz wird der Bund das Geld bereitstellen, die Auszahlung wird dann über die Länder organisiert. Die Rechnung muss demnach belegen, dass sich die Preise verdoppelt haben, dann besteht ein Anspruch aus dem Fonds.

Bislang waren nur Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher vorgesehen, die mit Gas oder mit Fernwärme heizen. Bei den Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vergangene Woche hatten Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf weitere Entlastungsmaßnahmen in der Energiekrise gedrungen.

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) erklärte am Dienstag, mit den nun beschlossenen Hilfen werde "eine Unwucht in den bisherigen Hilfen geheilt". Zwar sei der Preisanstieg bei Öl und Pellets nicht so exorbitant wie bei Gas gewesen, "aber trotzdem sehr schmerzlich für viele".

Für Gas- und Fernwärmekunden übernimmt der Staat einen Monatsabschlag im Dezember. Im kommenden Jahr greifen außerdem Gas- und Strompreisbremsen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Die Regelungen sollen ab dem 1. März in Kraft treten, aber rückwirkend ab dem 1. Januar berechnet werden.

Der Sozialverband VdK begrüßte die Hilfe, mit der die Haushalte nun rückwirkend entlastet werden sollen. Nun sei entscheidend, dass die Hilfe "in möglichst kurzer Zeit bei den Betroffenen ankommt", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Sie forderte die Länder dazu auf, die Auszahlung unbürokratisch zu regeln. Weiterhin nötig sei auch ein Härtefallfonds für die Haushalte, die die verdoppelten Preise für Gas und Strom nicht zahlen könnten, forderte der Verband.

D.Bruno--PV

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