Pallade Veneta - Neue Klage gegen Freihandelsabkommen Ceta

Neue Klage gegen Freihandelsabkommen Ceta


Neue Klage gegen Freihandelsabkommen Ceta
Neue Klage gegen Freihandelsabkommen Ceta / Foto: John MACDOUGALL - AFP

Drei gemeinnützige Vereine reichen erneut eine Verfassungsbeschwerde gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen Ceta ein. Bundestag und Bundesrat hätten dem Abkommen nicht zustimmen dürfen, erklärte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie am Mittwoch in Berlin. Ceta gefährde die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Die anderen beiden Beschwerdeführer sind Campact und Foodwatch.

Textgröße ändern:

Konkret richte sich die Verfassungsbeschwerde gegen zwei Elemente des Abkommens - das Ausschuss-System und die Schiedsgerichtsbarkeit, wie Mehr Demokratie mitteilte. Ausschüsse und Schiedsgerichte seien "mächtige Akteure", erklärte Huber. "Doch unsere Parlamente haben zu wenig Einfluss auf sie. Das entwertet auch unser Wahlrecht."

"Die Ausschüsse können weitreichende Entscheidungen treffen, sind zu selbständigen Hoheitsakten befugt, können Recht setzen und sogar das Ceta-Abkommen verändern. Doch es mangelt an demokratischer Kontrolle", erläutert der Europa- und Völkerrechtsexperte Wolfgang Weiß, einer von zwei Vertretern der Beschwerdeführer in Karlsruhe. Es gebe ein Recht auf demokratisch legitimierte Entscheidungen. "Und das wird verletzt."

Ceta soll den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada erleichtern, Hemmnisse abbauen und Regeln für den internationalen Handel festschreiben. Es regelt unter anderem den Wegfall fast sämtlicher Zölle. Kritik gibt es vor allem an Klagemöglichkeiten für Unternehmen gegen Staaten vor einem Schiedsgericht. Viele befürchten zudem, dass Wirtschaftsinteressen deutschen Umwelt- oder Arbeitsschutzregelungen zuwiderlaufen könnten.

Das EU-Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada war bereits seit Herbst 2017 vorläufig in Kraft. Mehr Demokratie, Campact und Foodwatch hatten 2016 dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Richter wiesen die Klagen zurück. Bundestag und Bundesrat stimmten der Ratifizierung des Abkommens im Dezember 2022 zu, am 20. Januar 2023 trat das Ratifizierungsgesetz in Kraft. Damit kann Deutschland das Abkommen unterzeichnen.

Mit der neuerlichen Beschwerde gehen die Initiatoren nach eigenen Aussagen nicht davon aus, Ceta in Gänze kippen zu können. "Wir setzen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht Eckpunkte und Leitlinien in unserem Sinne festlegt", erklärte Beschwerdeführer Huber.

R.Zarlengo--PV

Empfohlen

Polizei in Brandenburg setzt Räumung von Tesla-Protestcamp bei Grünheide fort

In Grünheide in Brandenburg hat die Polizei die Räumung eines Protestcamps gegen eine Werkserweiterung des US-Elektroautobauers Tesla fortgesetzt. Sechs Menschen befanden sich nach Angaben eines Polizeisprechers am Mittwochvormittag noch in Baumhäusern und Baumkronen. Im Einsatz waren demnach für Höheneinsätze ausgebildete Teams der Polizei aus Brandenburg, Sachsen und Berlin.

Warten auf Nvidia-Quartalszahlen - Aktienmärkte weltweit eher optimistisch

Die Aktienmärkte weltweit sind am Mittwoch in Wartestellung: Das mittlerweile wertvollste Unternehmen der Welt, der US-Chiphersteller Nvidia, sollte am Abend 22.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit seine Geschäftszahlen für das dritte Quartal vorstellen. "Einer der am meisten erwarteten Tage der Berichtssaison, wenn nicht sogar der am meisten erwartete Tag, ist endlich gekommen", sagte Ipek Ozkardeskaya, Analystin bei der Swissquote Bank.

Frankreichs Präsident Macron will Streit um chinesische Zölle auf Cognac lösen

Im Handelsstreit zwischen der EU und China will Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die angekündigten Strafzölle auf Cognac noch abwenden. "Wir haben mit dem chinesischen Präsidenten (Xi Jinping) beschlossen, die Angelegenheit sachlich, mit großer Transparenz zu regeln", sagte Macron am Dienstag (Ortszeit) am Rande des G20-Treffens im brasilianischen Rio de Janeiro.

Soli-Topf und Boni-Verzicht: IG Metall und VW-Betriebsrat legen Zukunftsplan vor

Im Ringen um einen Tarifabschluss bei Volkswagen hat die Arbeitnehmerseite ein Zukunftskonzept vorgeschlagen, das Werksschließungen und betriebsbedingte Kündigungen verhindern soll. Kern sei ein solidarischer Zukunftsfonds, über den eine noch auszuhandelnde Entgelterhöhung nicht ausgezahlt, sondern in eine Absenkung der Arbeitszeit umgewidmet werden könne, wie die IG Metall und der VW-Betriebsrat am Mittwoch erläuterten. So könnten 2025 und 2026 betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden, lautet der Vorschlag.

Textgröße ändern: