Pallade Veneta - Verwaltungsgericht Hannover stärkt Rechte von Journalisten bei Polizeieinsatz

Verwaltungsgericht Hannover stärkt Rechte von Journalisten bei Polizeieinsatz


Verwaltungsgericht Hannover stärkt Rechte von Journalisten bei Polizeieinsatz
Verwaltungsgericht Hannover stärkt Rechte von Journalisten bei Polizeieinsatz / Foto: Jens Schlueter - AFP/Archiv

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Rechte von Medienvertretern bei der Begleitung der Räumung eines Protestcamps durch die Polizei gestärkt. Es gab am Dienstag einem Eilantrag eines Radiojournalisten gegen von den Einsatzkräften verhängte Beschränkungen statt, denen zufolge der Zugang zu dem Areal nur in Begleitung der Polizei zu festgelegten Zeiten möglich war. Damit sei die grundgesetzlich geschützte Presse - und Rundfunkfreiheit verletzt worden.

Textgröße ändern:

Angesichts des öffentlichen Interesses an der Besetzung sowie Räumung des Geländes und "möglichen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Aktivisten" komme einer ungehinderten Berichterstattung "auch wegen der damit verbundenen Kontrollfunktion der Medien gegenüber staatlichem Handeln ein besonders hoher Stellenwert zu", erklärte das Gericht zur Begründung.

Die Polizeidirektion Hannover begründete die Zugangsbeschränkungen mit der Gefährdung durch im Einsatzgebiet stattfindende Baumfällarbeiten. Dies ließ das Verwaltungsgericht jedoch nicht gelten. Angesichts der Größe des Areals rechtfertigten "punktuelle" Gefahrenquellen nicht, den Zugang zum gesamten Gebiet zu unterbinden. Darüber hinaus werde in jenen Bereichen, in denen der aktuelle Räumungseinsatz laufe, "voraussichtlich nicht gleichzeitig gerodet".

Nach Angaben des Gerichts entfaltet die Entscheidung unmittelbar zunächst nur Rechtskraft zwischen dem klagenden Journalisten und der Polizei. Diese hob nach eigenen Angaben vom Dienstag aber die Beschränkungen allgemein auf und ließ Medienschaffende "auf eigene Gefahr" in den Einsatzbereich. Sie empfahl diesen allerdings das Tragen von auffälligen Warnwesten und Helmen.

Hintergrund ist die Räumung eines Protestcamps von Aktivisten, die sich in der Leinemarsch in Hannover gegen den Ausbau einer Schnellstraße wehren. Sie errichteten in einen Waldstück unter anderem Baumhäuser. Die Polizei begann am Montag mit der Räumung. Am Dienstag wurde Beamten während des Einsatzes nach eigenen Angaben unter anderem mit Pyrotechnik beworfen.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Frankreich schickt letzten Atommüll zurück nach Deutschland

Deutschland erhält seinen letzten Atommüll aus Frankreich zurück: Vier Container mit hoch radioaktivem Material hätten am Dienstag den Bahnhof Valognes in der Nähe der Wiederaufbereitungsanlage La Hague Richtung Deutschland verlassen, teilte der staatliche Atomkonzern Orano mit. Dabei handle es sich um den 13. und letzten Transport von hochradioaktivem Material. Nach Informationen der Umweltorganisation Greenpeace ist er für das 2019 abgeschaltete Atomkraftwerk Philippsburg nahe der französischen Grenze bestimmt.

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

Textgröße ändern: