Weniger Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung im vergangenen Jahr
Die Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr deutlich gesunken. 2023 gab es insgesamt 34.714 Beschwerden, ein Rückgang um rund 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 64.704 Beschwerden, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Da es aber 2023 "viele extreme Fälle" gab, verhängte die Netzagentur besonders hohe Bußgelder - die Summe betrug 1,435 Millionen Euro.
Die aktuellen Beschwerdezahlen bewegten sich wieder auf dem Niveau aus den Jahren vor 2018, wie Netzagentur-Chef Klaus Müller mitteilte. Neben dem konsequenten Vorgehen der Bundesnetzagentur habe die veränderte Lebenssituation der Menschen nach den Pandemie-Jahren zu diesem erfreulichen Ergebnis geführt. "Menschen sind wieder außerhalb ihrer Wohnungen aktiv, was die Häufigkeit unerwünschter Anrufe zusätzlich reduziert."
Insgesamt bleibt die Anzahl der Beschwerden mit fast 35.000 Eingängen auch im vergangenen Jahr absolut betrachtet aber sehr hoch. Die meisten Beschwerdeeingänge betrafen demnach - wie im Vorjahr - das Thema Energieversorgung; hier erreichten die Behörde rund 5600 Beschwerden. Dahinter folgten Beschwerden zu den Themen Gewinnspiel und Bauprodukte.
Bei den gemeldeten Werbeanrufen war ein deutlicher Trend hin zu besonders schweren Belästigungen und Rechtsverletzungen erkennbar, wie Müller erklärte. Die Netzagentur sei gegen mehrere, besonders auffällige Unternehmen vorgegangen. Diese Unternehmen "bedrängten die Angerufenen durch fortwährende, eng aufeinander folgende Werbeanrufe, aggressive Gesprächsführung oder Täuschungsmanöver und verursachten teilweise in kürzester Zeit mehrere hundert oder sogar tausend Beschwerden".
Verbraucherinnen und Verbraucher können Werbeanrufe, in die sie vorher nicht eingewilligt haben oder für die sie einen Widerruf ausgesprochen haben, bei der Bundesnetzagentur melden, und zwar unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde. Um die Täterinnen und Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben notwendig, wie die Behörde erklärte.
M.Romero--PV