"Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" kommt weiter auf Weg in Frankreichs Verfassung
In Paris soll die Nationalversammlung am Dienstag den Gesetzentwurf zur Aufnahme der "Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" in die französische Verfassung verabschieden. Anschließend muss das Gesetz noch den Senat passieren. Präsident Emmanuel Macron hatte mit dem Vorschlag 2022 auf Einschnitte in das Abtreibungsrecht in den USA reagiert.
Die Aufnahme in die Verfassung hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch auf Krankenschein ist in Frankreich bis zur 14. Woche gesetzlich gewährleistet. Um die Verfassung entsprechend zu ändern, müssen Nationalversammlung und Senat im sogenannten Kongress zusammentreten und den Text mit Drei-Fünftel-Mehrheit verabschieden.
O.Merendino--PV