Pallade Veneta - Herkunft von Honig: EU-Einigung auf mehr Infos für Verbraucher

Herkunft von Honig: EU-Einigung auf mehr Infos für Verbraucher


Herkunft von Honig: EU-Einigung auf mehr Infos für Verbraucher
Herkunft von Honig: EU-Einigung auf mehr Infos für Verbraucher / Foto: Georges GOBET - AFP/Archiv

Auf Honiggläsern sollen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen Union künftig genauere Angaben zum Ursprungsland finden. Die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten einigten sich am späten Dienstagabend darauf, die sogenannten Frühstücksrichtlinien zu verschärfen. Die Einigung sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade vor.

Textgröße ändern:

Honig dürfte demnach nicht mehr wie bisweilen üblich als "Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" gekennzeichnet werden. Das Etikett soll stattdessen eine Liste der Länder enthalten, aus denen der Honig stammt. Die Hersteller sollen zudem angeben, wie viel Prozent am Gewicht des Honigs aus welchem Land stammt.

"Sowohl Imker als auch Verbraucher werden besser vor gepanschtem Honig geschützt", begrüßte der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Alexander Bernhuber (Konservative), die Einigung. Hintergrund sind Vermutungen, dass importierter Honig aus Drittstaaten mit Zucker gestreckt wird. Einen großen Teil des Honigs importiert die EU derzeit etwa aus China, auf den Etiketten wird das allerdings häufig nicht angegeben.

Für Marmelade schreibt Brüssel künftig einen deutlich höheren Fruchtgehalt von 450 Gramm pro Kilogramm vor. Marmelade mit der Kennzeichnung "Extra" müssen zur Hälfte aus Früchten bestehen. Dadurch soll der Zuckergehalt in den Produkten sinken. Zudem führt die Reform neue Kennzeichnungen für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz ein.

Ursprünglich hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, dass auch Marmeladenhersteller Angaben zu den Ländern machen müssen, in denen ihre Früchte angebaut wurden. Die Einigung vom Dienstagabend sieht jedoch nur noch vor, eine solche Vorschrift in den kommenden drei Jahren zu prüfen. Das Europaparlament und die EU-Länder müssen dem Kompromiss noch formal zustimmen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Auch die weitere Nutzung eines Girokontos zählt in dem Zusammenhang nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem ehemaligen Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. (Az. XI ZR 139/23)

Textgröße ändern: