Pallade Veneta - Zahl der Arbeitslosen im Januar gestiegen - Arbeitsmarkt dennoch stabil

Zahl der Arbeitslosen im Januar gestiegen - Arbeitsmarkt dennoch stabil


Zahl der Arbeitslosen im Januar gestiegen - Arbeitsmarkt dennoch stabil
Zahl der Arbeitslosen im Januar gestiegen - Arbeitsmarkt dennoch stabil / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist zum Jahreswechsel wie saisonal üblich gestiegen - der Arbeitsmarkt zeigte sich dennoch trotz der anhaltenden Konjunkturschwäche weitgehend stabil. Die Arbeitslosenzahl stieg nach Angaben der Bundesarbeitsagentur (BA) im Januar um 169.000 im Monatsvergleich auf 2,805 Millionen Menschen. Die Quote legte verglichen mit Dezember um 0,4 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent zu.

Textgröße ändern:

Verglichen mit Januar 2023 war die Zahl der Arbeitslosen um 189.000 höher, die Quote lag ebenfalls 0,4 Punkte über dem Vorjahresstand, wie die BA am Mittwoch weiter mitteilte. Gleichwohl sei der wegen der Winterpause übliche Anstieg der Arbeitslosigkeit diesmal "moderat" und "geringer" ausgefallen als üblich, erklärten BA-Chefin Andrea Nahles und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Das gelte vor allem vor dem Hintergrund eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds.

"Auch die Beschäftigung und Arbeitskräftenachfrage zeigen sich konstant, sodass sich der Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn trotz der anhaltenden Wirtschaftsschwäche stabil zeigt", fuhr Nahles fort. So waren im Januar 699.000 Stellen bei der BA gemeldet, das waren 66.000 weniger als vor einem Jahr. Der dazugehörige Index, der neben dem Bestand an gemeldeten Stellen auch den Zugang berücksichtigt, blieb hingegen unverändert.

Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lagen Zahlen für November vor: Sie stieg im Monatsvergleich saisonbereinigt leicht um 6000 und im Jahresvergleich deutlich um 217.000 auf 35,11 Millionen Beschäftigte. Dieser Anstieg beruhe "allein auf ausländischen Staatsangehörigen", teilte die BA mit.

Heil betonte vor diesem Hintergrund die Bedeutung der Zuwanderung. Es sei "deutlich zu sehen, wie sehr wir auf Zuwanderung in den Arbeitsmarkt angewiesen sind", erklärte der Bundesarbeitsminister. Der Aufwuchs an Beschäftigung zum Vorjahresmonat sei "ausschließlich auf Beschäftigte aus dem EU-Ausland und Drittstaaten zurückzuführen".

Der DGB Bayern sieht den Arbeitsmarkt aktuell dennoch unter Druck und forderte Zukunftsinvestitionen. Sparen sei angesichts des konjunkturellen Umfelds und der anstehenden Zukunftsherausforderungen "Gift", erklärte der Gewerkschafter Bernhard Stiedl. Wichtig seien daher öffentlichen Investitionen in den Bereichen Energie, Infrastruktur und Wohnen. Die Schuldenbremse sei in ihrer jetzigen Form eine "Zukunftsbremse".

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Auch die weitere Nutzung eines Girokontos zählt in dem Zusammenhang nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem ehemaligen Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. (Az. XI ZR 139/23)

Textgröße ändern: