Pallade Veneta - Initiative: Geschlechterparität in Führung der Dax-Unternehmen noch weit entfernt

Initiative: Geschlechterparität in Führung der Dax-Unternehmen noch weit entfernt


Initiative: Geschlechterparität in Führung der Dax-Unternehmen noch weit entfernt
Initiative: Geschlechterparität in Führung der Dax-Unternehmen noch weit entfernt / Foto: Daniel ROLAND - AFP

Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an der Spitze der Dax-Unternehmen ist trotz Verbesserungen noch "weit entfernt". Zu diesem Schluss kommt die Initiative Fidar (Frauen in die Aufsichtsräte) in einer am Mittwoch veröffentlichten Auswertung. Demnach geht es zwar voran: Der Frauenanteil in den Vorständen der 40 Dax-Konzerne erreichte mit 23,8 Prozent einen neuen Höchststand - nur noch ein Vorstand, der von Porsche SE, ist frauenfrei.

Textgröße ändern:

In den Aufsichtsräten betrug der Anteil zuletzt 38,5 Prozent. Eine Parität sei damit jedoch "noch in weiter Ferne", teilte die Initiative mit.

Erst Anfang Januar hatte eine Auswertung der Unternehmensberatung Russell Reynolds Associates ergeben, dass der Frauenanteil in den Vorständen stagniert, nachdem die gesetzliche Quote erfüllt ist. Das Zweite Führungspositionen-Gesetz schreibt vor, dass in den Vorständen börsennotierter paritätisch mitbestimmter Unternehmen ab vier Mitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand vertreten sein muss.

"Die gesetzlichen Quoten wirken", erklärte dazu Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne). Das freiwillige Engagement sei jedoch "zu gering". In den Spitzengremien der deutschen Wirtschaft seien mehr Frauen nötig. Sie wünsche sich, dass bei den privaten Unternehmen "das Tempo anzieht".

Auch die Präsidentin der Initiative Fidar, Anja Seng, erklärte, eine "Pflichterfüllung" sei zu wenig. Es habe zwar Signalwirkung, wenn die Dax-Konzerne vorangingen. "Aber wir erwarten deutlich mehr Engagement, gerade auch von den Unternehmen, die nicht unter die gesetzlichen Vorgaben fallen." Sonst sei Parität nicht erreichbar. Die gesetzlichen Vorgaben zur Quote hätten zudem eine zu geringe Reichweite und müssten "auf alle mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen" ausgeweitet werden.

C.Grillo--PV

Empfohlen

Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage

Schäden an zwei wichtigen Unterwasser-Kabeln in der Ostsee binnen 48 Stunden haben in Deutschland, Finnland und Schweden den Verdacht auf Sabotage laut werden lassen. Ein solcher Vorfall wecke "sofort den Verdacht, dass absichtlich Schaden angerichtet wird", erklärten am Dienstag Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre finnische Kollegin Elina Valtonen. Zuvor waren Schäden sowohl an einem Telekommunikations-Kabel zwischen Deutschland und Finnland als auch an einem derartigen Kabel zwischen Schweden und Litauen bekannt geworden.

Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen

An Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland gibt es einer Studie der Bundesregierung zufolge große Potenziale für den Bau von Solaranlagen. Wie das Bundesverkehrsministerium am Dienstag mitteilte, könnten entlang der Straßen, an Lärmschutzwällen und Parkflächen insgesamt bis zu 54 Gigawatt Leistung installiert werden. Demnach wurden etwa 250.000 potenziell geeignete Flächen erfasst.

ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht

ARD und ZDF ziehen für einen höheren Rundfunkbeitrag erneut vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Beide öffentlich-rechtlichen Sender begründeten dies am Dienstag damit, dass die Bundesländer bisher keine Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Erhöhung um monatlich 58 Cent auf 18,94 Euro auf den Weg brachten. Dabei verwiesen ARD und ZDF auch auf die jüngste Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober keinen entsprechenden Entwurf beschlossen hatte.

BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden

Bankkunden können Kontogebühren auch noch nach mehr als drei Jahren zurückfordern, wenn sie der Gebührenerhebung ursprünglich nicht zugestimmt hatten. Auch die weitere Nutzung eines Girokontos zählt in dem Zusammenhang nicht als Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschied. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt muss einem ehemaligen Kunden nun knapp 200 Euro zurückzahlen. (Az. XI ZR 139/23)

Textgröße ändern: