Gentechnik: EU-Parlament für Lockerungen - Kennzeichnungspflicht für Produkte
Geplante Lockerungen der europäischen Regeln für neue Gentechnikmethoden haben eine wichtige Hürde genommen. Eine Mehrheit aus Konservativen, Liberalen und Rechten stimmte am Mittwoch im Europaparlament für einen Vorschlag, mit dem gentechnisch veränderte Sorten schneller auf den Markt kommen sollen. Im Supermarkt sollen Produkte aus Gentechnik auf Antrag von Sozialdemokraten und Grünen aber weiterhin gekennzeichnet werden.
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass beim Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) nur noch das Saatgut gekennzeichnet werden muss. Die Abgeordneten im Europaparlament stimmten jedoch für einen Änderungsantrag von Sozialdemokraten und Grünen, nach dem auch die Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen ein Etikett mit der Angabe "neue genomische Verfahren" tragen sollen.
Verbraucherschützer hatten zuvor gewarnt, Verbraucherinnen und Verbraucher müssten selbst entscheiden können, ob sie Produkte mit Gentechnik kaufen. In Deutschland hatten Anfang Januar zudem mehrere große Unternehmen aus der Lebensmittelwirtschaft in einem offenen Brief gegen die Vorschläge der EU-Kommission protestiert, darunter Frosta, dm, Alb-Gold, Alnatura und Andechser.
Die Zulassung gentechnisch veränderter Sorten soll mit dem Gesetz allerdings deutlich vereinfacht werden. Aufwendige Umwelt-Risikoprüfungen sollen wegfallen. Befürworter erhoffen sich durch die neuen Verfahren Pflanzensorten, die sich besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weniger Wasser benötigen oder resistenter gegenüber Krankheiten sind. Zudem sollen schneller neue Sorten auf den Markt kommen.
Im Europaparlament stimmten 307 Abgeordnete für die Reform, bei 263 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen. Das Gesetz geht nun in die Verhandlungen mit den Mitgliedsländern, die sich allerdings noch nicht auf eine gemeinsame Position geeinigt haben. Das Gesetz wird deshalb nicht mehr vor den Europawahlen Anfang Juni erwartet.
L.Bufalini--PV