Pallade Veneta - Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit

Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit


Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit
Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Barrierefreie Umbauten in Mehrfamilienhäusern auf eigene Kosten sind im Normalfall erlaubt. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit zwei Urteilen, in denen es um einen Außenaufzug und eine Terrasse mit Rampe ging. In beiden Fällen klagten Wohnungseigentümer gegen die Eigentümergemeinschaft. (Az. V ZR 244/22 u.a.)

Textgröße ändern:

Nach einer rechtlichen Neuregelung von 2020 können Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das gilt aber nicht, wenn die Wohnanlage dadurch grundlegend umgestaltet oder ein Eigentümer ohne sein Einverständnis benachteiligt würde.

Der erste dem BGH vorliegende Fall betraf zwei denkmalgeschützte Jugendstilhäuser in München. Eigentümer von Wohnungen im dritten und vierten Stock des schlichteren Hinterhauses wollten einen Außenaufzug am dortigen Treppenhaus bauen. Das lehnte die Eigentümerversammlung aber ab, woraufhin sie vor Gericht zogen. Das Landgericht München entschied, dass ein Aufzug am Hinterhaus errichtet werden sollte. Das bestätigte der BGH nun.

Es handle sich um eine angemessene bauliche Veränderung zur Barrierefreiheit, erklärte er. Nur ausnahmsweise dürfe die Angemessenheit verneint werden - wenn nämlich untypische Nachteile entstünden. Das habe der Gesetzgeber als Regel vorgesehen und die Eigentümergemeinschaft müsse darum aufzeigen, warum es sich um einen untypischen Fall handle. Das sei bei dem Haus in München nicht geschehen.

Ähnlich entschied der Bundesgerichtshof im zweiten Fall, in dem es um eine Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen ging. Die Erdgeschosswohnungen haben Sondernutzungsrechte am Garten. Um die Wohnung von dort aus barrierefrei erreichen zu können, beantragte eine Wohnungseigentümerin eine 65 Zentimeter aufzuschüttende Terrasse und eine Rampe als Zugang. Die Eigentümergemeinschaft erlaubte das, außerdem durfte sie das Doppelfenster im Wohnzimmer durch eine verschließbare Tür ersetzen.

Dagegen klagten andere Eigentümer von Wohnungen in der Anlage. Vor dem Amtsgericht Bonn und dem Landgericht Köln hatten sie damit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aus Köln nun jedoch auf und wies die Klage ab.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Paus und Faeser stellen Statistik zu Hass und Gewalt gegen Frauen vor

Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellen am Dienstag (09.00 Uhr) das erste "Bundeslagebild geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten" vor. Die Daten wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) zusammengestellt; an der Pressekonferenz nimmt auch BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer teil.

Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Scholz drückt aufs Tempo

Der mögliche Abschluss des EU-Freihandelsabkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten erhitzt die Gemüter europäischer Landwirte. Der Deutsche Bauernverband forderte einen Stopp des Abkommens, in Frankreich entzündete sich eine neue Welle landesweiter Proteste. Auch aus Italien kam Kritik. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach sich dagegen am Rande des G20-Treffens in Rio de Janeiro erneut für einen schnellen Abschluss aus.

Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen

Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Grundsatzurteil ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)

Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen

Dänemark führt als erstes Land der Welt eine Steuer auf pupsende und rülpsende Rinder und Schweine ein. Im Parlament sei eine entsprechende überparteiliche Vereinbarung getroffen worden, teilte die Regierung in Kopenhagen am Montag mit. Der Staat unterstützt betroffene Landwirte finanziell.

Textgröße ändern: