Käsehersteller scheitern vor EU-Gericht mit Klage wegen Vorgaben für Halloumi
Mehrere Käsehersteller aus Zypern sind vor dem Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen die Eintragung von Halloumi als geschützte Ursprungsbezeichnung gescheitert. Das Gericht sah keine Fehler im Prüfverfahren der EU-Kommission, wie es am Mittwoch in Luxemburg entschied. Sechs Jahre nach dem entsprechenden Antrag Zyperns war der Käse 2021 von der Kommission EU-weit als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen worden. (Az. T-361/21)
Dieses Gütezeichen soll besondere regionale Lebensmittel schützen. Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss dabei in der entsprechenden Region nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren stattfinden. Die Käsehersteller wehrten sich gegen die Eintragung wegen der strengen Vorgaben: So hatte Zypern in seinem Antrag angegeben, dass der Anteil von Ziegenmilch, Schafsmilch oder beidem zusammen höher sein müsse als der Anteil von Kuhmilch.
Halloumi zeichne sich außerdem durch folgende Eigenschaften aus, wie das EU-Gericht beschrieb: Er habe einen charakteristischen Geruch und Geschmack und die Eigenschaft, bei hohen Temperaturen nicht zu schmelzen. Darum wird Halloumi beispielsweise gern als Grillkäse gegessen.
Das EU-Gericht wies die Klage der Produzenten nun ab. Es erklärte, dass die Kommission nicht überprüfen müsse, ob das im Antrag beschriebene Herstellungsverfahren einem bereits vor Ort existierenden Standard entspreche - bei Halloumi gebe es hier auch keinen Widerspruch. Der nationale Erzeugungsstandard schließe nicht aus, dass für den Käse mehr Ziegenmilch, Schafsmilch oder eine Mischung daraus verarbeitet würde als Kuhmilch.
Auch sonst sah das Gericht keine Fehler bei der Prüfung des Antrags durch die Kommission. Gegen die Abweisung der Klage können sich die Käsehersteller noch an den Europäischen Gerichtshof als nächsthöhere Instanz wenden.
N.Tartaglione--PV