Pallade Veneta - Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen


Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen
Gutachten: Suchmaschine muss angeblich falsche Inhalte bei Anfangsbeweis überprüfen

Einem juristischen Gutachten zufolge müssen Suchmaschinen Anträge auf die Auslistung von Inhalten überprüfen, wenn die Betroffenen Anfangsbeweise dafür erbringen, dass die Inhalte falsch sind. Wenn möglich, solle die Suchmaschine dabei den Herausgeber der Website kontaktieren, erklärte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall, der dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) vorliegt. Zwei Beschäftigte von Finanzdienstleistern klagen dort gegen Google. (Az. C-460/20)

Textgröße ändern:

Sie geben an, dass kritische Artikel über die Firmen auf einer US-Website falsch seien und fordern, dass die Artikel bei der Suche nach ihrem Namen nicht mehr auftauchen. Auch Fotos, die sie unter anderem am Steuer von teuren Autos zeigen, sollten nicht mehr zu finden sein. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella legte nun seine Schlussanträge vor. Er ist der Ansicht, dass die Betroffenen einen Anfangsbeweis dafür erbringen müssten, dass die Inhalte falsch seien. Dann müsse Google dies im Rahmen seiner konkreten Möglichkeiten überprüfen. Die Listung könne auch vorübergehend ausgesetzt werden, wenn ein nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Ebenso könne in einem solchen Fall bei den Suchergebnissen angegeben werden, dass die Richtigkeit der Informationen bestritten werde.

Bei Bildersuchen gälten dieselben Regeln, argumentierte Pitruzzella. Bei der Abwägung der Grundrechte auf Datenschutz und auf Information müsse hier nur der Informationswert der Fotos selbst berücksichtigt werden - unabhängig vom Inhalt, in den sie auf der jeweiligen Website eingebettet seien.

Die Richterinnen und Richter des EuGH müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht bekanntgegeben. Im konkreten Fall muss nach dem EuGH-Urteil der Bundesgerichtshof entscheiden. Er ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Industrieproduktion im September zurück auf dem Abwärtspfad

Die Industrieproduktion ist nach einer positiven Entwicklung im August im Folgemonat auf den Abwärtspfad zurückgekehrt. Verglichen mit dem Vormonat sank die Produktion im produzierenden Gewerbe im September um 2,5 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich ergibt für das dritte Quartal demnach ein Minus von 1,9 Prozent.

Trendwende bestätigt: Preise für Wohnungen und Einfamilienhäuser steigen erneut

Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind im dritten Quartal dieses Jahres erneut gestiegen. Damit bestätige der Immobilienmarkt die Signale aus dem zweiten Quartal, "wonach die Kaufpreise für privates Wohneigentum nach dem jüngsten, drastischen Absturz einen Boden erreicht haben und nun wieder anziehen", erklärte Jonas Zdrzalek vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) am Donnerstag. Ein neuerlicher "Boom" der Branche zeichne sich allerdings nicht ab.

Bundesgerichtshof verhandelt im April weiter über Werbeblocker

Im Rechtsstreit des Axel-Springer-Konzerns mit Eyeo, dem Vertreiber des Werbeblockers AdBlock, ist das höchstrichterliche Wort noch nicht gesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, für April einen weiteren Termin für die mündliche Verhandlung anzusetzen. Beide Seiten sollen Gelegenheit bekommen, zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Oktober Stellung zu nehmen, in dem es um einen ähnlichen Fall ging. (Az. I ZR 131/23)

Preise für Haushaltsenergie im September leicht gesunken - Fernwärme teurer

Zum Start der Heizsaison sind die Preise für Haushaltsenergie in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte, lagen die Preise für Strom, Gas und andere Brennstoffe im September im Schnitt vier Prozent unter dem Vorjahreswert. Besonders beim leichten Heizöl gab es mit 17,9 Prozent einen deutlichen Preisrückgang, Fernwärme allerdings verteuerte sich stark um 31,8 Prozent.

Textgröße ändern: