Pallade Veneta - Auch zweite Runde der Tarifverhandlungen für den Bau ergebnislos vertagt

Auch zweite Runde der Tarifverhandlungen für den Bau ergebnislos vertagt


Auch zweite Runde der Tarifverhandlungen für den Bau ergebnislos vertagt
Auch zweite Runde der Tarifverhandlungen für den Bau ergebnislos vertagt / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die rund 900.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ist ohne Ergebnis geblieben. Die Verhandlungen wurden vertagt, die dritte Runde soll am 9. April in Wiesbaden stattfinden, wie beide Seiten am Dienstagabend mitteilten. Ende März endet der Tarifvertrag für die Branche.

Textgröße ändern:

Die Arbeitgeber legten am Dienstag ein erstes Angebot vor. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) wies es als "respektlos" zurück.

Die IG BAU fordert 500 Euro mehr pro Monat über alle Einkommensgruppen hinweg bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber boten am Dienstag sechs Prozent mehr Lohn in zwei Schritten in diesem und im kommenden Jahr bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Außerdem könne die Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr auf 1000 Euro erhöht werden, wie der Zentralverband Deutsches Baugewerbe und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mitteilten. Sie verwiesen auf die schwache Baukonjunktur besonders im Wohnungsbau.

Das Angebot sei "respektlos, das spiegelt die Leistung der Baubeschäftigten nicht wider", erklärte IG-BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Der letzte Tarifabschluss im Bauhauptgewerbe stamme aus dem Jahr 2021. Zwischenzeitlich sei die Inflationsrate auf 6,9 Prozent im Jahr 2022 und 5,9 Prozent im Jahr 2023 gestiegen.

Den Arbeitgebern müsse klar sein, "dass die Stimmung draußen auf den Baustellen mehr als brodelt", erklärte Burckhardt. "Mit diesem Angebot werden die Unternehmen nicht weit kommen." Er forderte die Bauunternehmen auf, ein "deutlich besseres" Angebot vorzulegen.

A.Tucciarone--PV

Empfohlen

Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen

Dreieinhalb Jahre nach einem großen Datenschutzvorfall bei Facebook können zahlreiche Betroffene nun auf Schadenersatz hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Grundsatzurteil ihre Position. Demnach kann schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten ein immaterieller Schaden sein. Weitere negative Folgen müssen nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)

Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen

Dänemark führt als erstes Land der Welt eine Steuer auf pupsende und rülpsende Rinder und Schweine ein. Im Parlament sei eine entsprechende überparteiliche Vereinbarung getroffen worden, teilte die Regierung in Kopenhagen am Montag mit. Der Staat unterstützt betroffene Landwirte finanziell.

Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger

Argentinien verweigert als einziges Land der G20-Gruppe seine Beteiligung an einer globalen Allianz gegen den Hunger. Dies teilte die brasilianische Regierung mit, die an diesem Montag und Dienstag den G20-Gipfel in Rio de Janeiro ausrichtet. Die Allianz gegen den Hunger sollte später am Montag zum Auftakt des Gipfels vom brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva formell lanciert werden.

Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Position betroffener Nutzer nach einem Datenschutzvorfall bei Facebook gestärkt. Schon der kurze Kontrollverlust über eigene Daten könne ein immaterieller Schaden sein, erklärte der BGH am Montag in Karlsruhe. Weitere negative Folgen müssten nicht nachgewiesen werden. (Az. VI ZR 10/24)

Textgröße ändern: