Landesarbeitsgericht befasst sich am Mittag mit Klage der Bahn gegen GDL-Streik
Das Hessische Landesarbeitsgericht verhandelt am Dienstagmittag in zweiter Instanz über die Klage der Deutschen Bahn gegen den bereits laufenden Streik der Lokführergewerkschaft GDL. Der Verhandlungstermin wurde für 12.00 Uhr angesetzt, wie das Gericht mitteilte. Ein Urteil dürfte noch am selben Tag fallen.
Die Bahn hatte Berufung eingelegt, nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Eilantrag der Bahn auf einstweilige Verfügung gegen den Streik am Montagabend in erster Instanz abgewiesen hatte. Das Gericht stufte den Streik als "nicht unverhältnismäßig" ein. Der Ausstand begann im Personenverkehr in der Nacht zum Dienstag um 02.00 Uhr. Im Güterverkehr hatte er bereits am Montagabend begonnen.
Die Bahn hatte vor allem argumentiert, dass die Streikankündigung der GDL viel zu kurzfristig erfolgt sei. Die GDL wiederum hielt am Arbeitskampf als legitimem Mittel fest, um ihren Forderungen in der Tarifrunde Ausdruck zu verleihen. Knackpunkt des Tarifstreits ist weiterhin die Forderung der GDL nach einer 35-Stunden-Woche für Beschäftigte im Schichtdienst bei vollem Lohnausgleich.
A.Fallone--PV