Pallade Veneta - EuGH stärkt Airline in Streit über Erstattung per Reisegutschein den Rücken

EuGH stärkt Airline in Streit über Erstattung per Reisegutschein den Rücken


EuGH stärkt Airline in Streit über Erstattung per Reisegutschein den Rücken
EuGH stärkt Airline in Streit über Erstattung per Reisegutschein den Rücken / Foto: PATRICIA DE MELO MOREIRA - AFP/Archiv

In einem Rechtsstreit zwischen der portugiesischen Fluggesellschaft TAP und einem deutschen Passagier hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Position der Airline gestärkt. Bei einem ausgefallenen Flug gelte die Beantragung eines Reisegutscheins auf der Internetseite als schriftliches Einverständnis, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Der Passagier hatte erst das Online-Formular ausgefüllt, wollte aber später statt eines Gutscheins lieber das Geld. (Az. C-76/23)

Textgröße ändern:

Er hatte bei TAP einen Flug von Fortaleza in Brasilien über Lissabon nach Frankfurt am Main gebucht. Der Anschlussflug wurde annulliert. In solchen Fällen bietet TAP zwei Möglichkeiten der Erstattung an: Entweder bekommen Passagiere sofort einen Gutschein, nachdem sie ein Formular auf der Website ausgefüllt haben. Oder sie nehmen mit dem sogenannten Contact-Center Kontakt auf, das den Sachverhalt prüft. Dann ist auch eine Erstattung als Geldbetrag möglich. Wenn die Passagiere sich aber für den Reisegutschein entschieden haben, ist eine Erstattung in Geld ausgeschlossen.

Im konkreten Fall entschied sich der Passagier erst für den Gutschein und füllte das Online-Formular aus. Er bekam den Gutschein per E-Mail zugesandt. Zwei Monate später änderte er seine Meinung aber und wollte vor Gericht durchsetzen, dass er doch Geld bekommt.

Das Landgericht in Frankfurt am Main bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. In der entsprechenden Verordnung heißt es, Voraussetzung für die Erstattung in Form eines Gutscheins sei das schriftliche Einverständnis des Passagiers.

Wenn dieser auf der Internetseite der Airline ein Formular ausgefüllt und die Erstattung als Gutschein gewählt habe, sei von einem schriftlichen Einverständnis auszugehen, erklärte der EuGH. Der Passagier müsse aber eine informierte Wahl treffen können. Die Airline müsse also deutlich und umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.

Im konkreten Fall entscheidet nun das Frankfurter Gericht. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

C.Conti--PV

Empfohlen

Massiver russischer Angriff auf die Ukraine - Kritik an Scholz' Telefonat mit Putin

Die Ukraine ist nach eigenen Angaben Ziel "eines der heftigsten Luftangriffe" Russlands seit Beginn des Krieges geworden. Dabei sei vor allem die Energie-Infrastruktur attackiert worden, teilte Außenminister Andrij Sybiha am Sonntag mit. Die Regierung im Nachbarland Polen ließ Kampfjets aufsteigen und sprach wegen der massiven Angriffe von einem Scheitern der "Telefon-Diplomatie". Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte hingegen sein kürzlich geführtes Telefonat mit Kreml-Chef Wladimir Putin.

Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Deutschland hat im ersten Jahr nach Inkrafttreten der ersten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes über zehn Prozent mehr Visa zu Erwerbszwecken erteilt. Die Zahl sei im Vergleich zum Vorjahr von knapp 177.600 auf insgesamt rund 200.000 gestiegen, teilten das Bundesinnen-, Bundesarbeits- und Bundesaußenministerium am Sonntag in Berlin gemeinsam mit: "Die Regelungen werden gut angenommen."

The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Eine Fünf-Sterne-Wellness-Oase!

Das The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel erhebt sich inmitten des glitzernden Wassers des arabischen Golfs und ist ein wahrer Leuchtturm des Luxus und des Wohlbefindens. Dieses Fünf-Sterne-Resort liegt auf der berühmten Palm Jumeirah, genauer gesagt auf der Ostseite, und bietet eine unvergleichliche Mischung aus tadellosem Service, ganzheitlichen Wellness-Erlebnissen und einer atemberaubenden Lage am Strand.Visionäre Führung und exzellentes Management:Der Erfolg und der Ruf des Retreat Palm Dubai sind eng mit der visionären Führung des Geschäftsführers der Gruppe, Herrn Sumair Tariq sowie des Hoteldirektors, Herrn Samir Arora, verbunden. Ihre Weitsicht und ihr Engagement für Exzellenz haben das Hotel zu einer der gefragtesten Adressen in Dubai gemacht. Sie haben einen Zufluchtsort geschaffen, der nicht nur Luxus bietet, sondern auch einen Ort, an dem die Gäste körperliche und geistige Erholung finden können.

Scholz reist zu G20-Gipfel nach Brasilien

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) fliegt am Sonntag nach Brasilien, wo er am G20-Gipfel wichtiger Industrie- und Schwellenländer teilnehmen wird. Vor seinem Abflug gibt Scholz am Flughafen in Schönefeld ein Pressstatement ab (12.30 Uhr). Die Staats- und Regierungschefs der G20-Gruppe befassen sich am Montag und Dienstag in mehreren Arbeitssitzungen unter anderem mit Fragen der Bekämpfung von Hunger und Armut und der globalen Energiewende.

Textgröße ändern: