Pallade Veneta - BGH: Eigentümer können Reparaturkosten in Mehrfamilienhaus Einzelnen auferlegen

BGH: Eigentümer können Reparaturkosten in Mehrfamilienhaus Einzelnen auferlegen


BGH: Eigentümer können Reparaturkosten in Mehrfamilienhaus Einzelnen auferlegen
BGH: Eigentümer können Reparaturkosten in Mehrfamilienhaus Einzelnen auferlegen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Wenn in einem Mehrfamilienhaus am Gemeinschaftseigentum etwas kaputt geht, müssen nicht unbedingt alle Wohnungseigentümer für die Reparatur zahlen. Sie dürfen auch per Mehrheitsbeschluss entscheiden, dass nur diejenigen die Kosten tragen, die einen Nutzen von dem Gemeinschaftseigentum haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe entschied. Solange Einzelne nicht ungerechtfertigt benachteiligt würden, habe die Wohnungseigentümergemeinschaft einen weiten Spielraum, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner. (Az. V ZR 81/23 und V ZR 87/23)

Textgröße ändern:

Normalerweise zahlen alle Eigentümer von Wohnungen anteilig für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Nach einer Neuregelung von Ende 2020 kann die Gemeinschaft aber in bestimmten Fällen anders entscheiden und die Kosten Einzelnen auferlegen. Dabei waren einige offene Fragen noch nicht höchstrichterlich geklärt. Der BGH entschied nun, dass die Eigentümergemeinschaft auch dann eine abweichende Verteilung beschließen darf, wenn einige Eigentümer dann gar nicht oder erstmals zahlen müssen.

In den Fällen am BGH ging es um Eigentümergemeinschaften aus Niedersachsen und Hessen. Die eine Wohnanlage hatte eine Garage mit Doppelparkern, also übereinander angebrachten Parkplätzen. Dort ging die Hebeanlage kaputt. Deshalb konnte nur noch die Hälfte der Parkplätze benutzt werden. Die Eigentümergemeinschaft beschloss, dass nur diejenigen für die Reparatur zahlen sollten, denen die Parkplätze gehörten.

Dem Kläger gehören vier Doppelparker. Er klagte gegen den Beschluss. Weder vor dem Amtsgericht Hannover noch vor dem Landgericht Lüneburg hatte seine Klage aber Erfolg. Nun scheiterte auch die Revision vor dem BGH. Der Kläger hat damit keinen Anspruch darauf, dass die Reparatur der Hebeanlage aus der angesparten Rücklage bezahlt wird.

Auch im zweiten Fall scheiterte der Kläger mit dem Versuch, gegen die geänderte Kostenverteilung vorzugehen. Er ist Eigentümer der Dachgeschosswohnung in dem Mehrfamilienhaus. Die Dachflächenfenster sind Gemeinschaftseigentum. Als sie kaputtgingen, beschlossen die Wohnunseigentümer in der Eigentümerversammlung, dass die Fenster ausgetauscht werden sollten. Zahlen soll aber nur der Kläger.

Das Amtsgericht Darmstadt und das Landgericht Frankfurt am Main hielten das für rechtens. Das bestätigte der BGH nun. Strittig war hier unter anderem, ob die Eigentümergemeinschaft die Kostenverteilung gleich für die Zukunft hätte festlegen müssen. Das sei aber nicht notwendig, entschied der BGH. Auch die Kostenverteilung für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme dürfe von der Mehrheit beschlossen werden.

N.Tartaglione--PV

Empfohlen

Massiver russischer Angriff auf die Ukraine - Kritik an Scholz' Telefonat mit Putin

Die Ukraine ist nach eigenen Angaben Ziel "eines der heftigsten Luftangriffe" Russlands seit Beginn des Krieges geworden. Dabei sei vor allem die Energie-Infrastruktur attackiert worden, teilte Außenminister Andrij Sybiha am Sonntag mit. Die Regierung im Nachbarland Polen ließ Kampfjets aufsteigen und sprach wegen der massiven Angriffe von einem Scheitern der "Telefon-Diplomatie". Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte hingegen sein kürzlich geführtes Telefonat mit Kreml-Chef Wladimir Putin.

Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Deutschland hat im ersten Jahr nach Inkrafttreten der ersten Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes über zehn Prozent mehr Visa zu Erwerbszwecken erteilt. Die Zahl sei im Vergleich zum Vorjahr von knapp 177.600 auf insgesamt rund 200.000 gestiegen, teilten das Bundesinnen-, Bundesarbeits- und Bundesaußenministerium am Sonntag in Berlin gemeinsam mit: "Die Regelungen werden gut angenommen."

The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Eine Fünf-Sterne-Wellness-Oase!

Das The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel erhebt sich inmitten des glitzernden Wassers des arabischen Golfs und ist ein wahrer Leuchtturm des Luxus und des Wohlbefindens. Dieses Fünf-Sterne-Resort liegt auf der berühmten Palm Jumeirah, genauer gesagt auf der Ostseite, und bietet eine unvergleichliche Mischung aus tadellosem Service, ganzheitlichen Wellness-Erlebnissen und einer atemberaubenden Lage am Strand.Visionäre Führung und exzellentes Management:Der Erfolg und der Ruf des Retreat Palm Dubai sind eng mit der visionären Führung des Geschäftsführers der Gruppe, Herrn Sumair Tariq sowie des Hoteldirektors, Herrn Samir Arora, verbunden. Ihre Weitsicht und ihr Engagement für Exzellenz haben das Hotel zu einer der gefragtesten Adressen in Dubai gemacht. Sie haben einen Zufluchtsort geschaffen, der nicht nur Luxus bietet, sondern auch einen Ort, an dem die Gäste körperliche und geistige Erholung finden können.

Scholz reist zu G20-Gipfel nach Brasilien

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) fliegt am Sonntag nach Brasilien, wo er am G20-Gipfel wichtiger Industrie- und Schwellenländer teilnehmen wird. Vor seinem Abflug gibt Scholz am Flughafen in Schönefeld ein Pressstatement ab (12.30 Uhr). Die Staats- und Regierungschefs der G20-Gruppe befassen sich am Montag und Dienstag in mehreren Arbeitssitzungen unter anderem mit Fragen der Bekämpfung von Hunger und Armut und der globalen Energiewende.

Textgröße ändern: