Verbraucherzentrale: Zusatzversicherung bei Handy und Co. lohnt sich oft nicht
Zusätzliche Versicherungen zur Erweiterung der Garantie bei Smartphones, Tablets oder Haushaltsgeräten lohnen sich nach Ansicht von Verbraucherschützern in vielen Fällen nicht. "Auch, wenn es zunächst sinnvoll scheint, das vermeintliche Rundum-Sorglos-Paket hat seine Tücken und nutzt in den meisten Fällen nur dem Vermittler und dem Versicherer", erklärte Anna Follmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Dienstag. Demnach sind die Policen nicht nur teuer, sondern helfen oftmals auch nicht.
Beim Kauf eines neuen Gerätes wird Kundinnen und Kunden häufig eine Garantieversicherung angeboten. Diese soll die Ware beispielsweise beim Fallenlassen, bei Diebstählen oder vor Wasserschäden absichern. Das Zusatzpaket hat seinen Preis: Laut Verbraucherzentrale kosten die Versicherungen zwischen zehn und 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr - je nach Neuwert des Gerätes. So könnten leicht Zusatzkosten von einigen hundert Euro im Jahr entstehen.
Die Versicherungsleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter. Bei einigen Angeboten gebe es eine "hohe Selbstbeteiligung", erklärte die Verbraucherzentrale. Außerdem könne es vorkommen, dass es im Schadensfall kein Geld für eine Reparatur gibt, sondern lediglich ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang. Nachtklauseln könnten dazu führen, dass "nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden".
"Keinerlei Entschädigung gibt es zudem, falls ein Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war", erklärten die Experten. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen müsse der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. Oftmals sei eine Reparatur günstiger, als der Versicherungsbeitrag pro Jahr kostet.
"Bei einer Neuanschaffung sollte man sich nicht vom Verkaufspersonal unter Druck setzen lassen, gleich im Laden eine Geräteversicherung abzuschließen", empfahl Follmann. Vor Vertragsschluss sollten die Versicherungsbedingungen immer aufmerksam gelesen und geprüft werden.
Geht das Gerät kaputt, greift bei mangelhafter Ware ohnehin die gesetzliche Gewährleistung innerhalb der ersten zwei Jahre. Dann muss der Hersteller eine kostenlose Reparatur durchführen oder ein Ersatzgerät beschaffen. "Bei Schäden eines elektronischen Gerätes, wenn diese durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstanden sind, springt die Hausratversicherung ein", so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
O.Mucciarone--PV