Bundesgerichtshof: Urteil gegen früheren MDR-Unterhaltungschef Foht rechtskräftig
Der frühere Unterhaltungschef des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), Udo Foht, ist rechtskräftig wegen Betrugs und Bestechlichkeit verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Leipzig, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte Foht im März 2023 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. (Az. 5 StR 521/23)
Der frühere Manager hatte in dem Prozess ein Geständnis abgelegt, das Grundlage einer Verständigung vor Gericht war. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass er sich unter Missbrauch seines Einflusses beim MDR von Produktionsfirmen oder anderen Fernsehschaffenden Geld geliehen hatte.
Dieses sei entweder an ihn selbst oder an eine von ihm genannte Gesellschaft gegangen. Er habe angegeben, dass die Darlehen der Zwischenfinanzierung dienten und dem MDR nützlich seien. Sie würden kurzfristig zurückgezahlt und seien durch den MDR abgesichert. Diese Absicherung gab es aber in Wirklichkeit nicht.
Das Geld sei von Foht selbst oder von der Gesellschaft ohne Gegenleistung vereinnahmt worden, stellte das Landgericht in seinem Urteil fest. Sie seien nicht willens oder in der Lage gewesen, es zurückzuzahlen. In einem Fall habe Foht eine Produktionsfirma das Darlehen zurückzahlen lassen, der er im Gegenzug weitere Aufträge für Fernsehproduktionen in Aussicht gestellt habe.
Das Landgericht sprach ihn des 13-fachen Betrugs und der Bestechlichkeit schuldig. Gegen das Urteil wandte sich der Angeklagte noch im März vergangenen Jahres an den Bundesgerichtshof. Der fünfte Strafsenat mit Sitz in Leipzig überprüfte das Urteil, fand aber nun keine Rechtsfehler zum Nachteil Fohts.
Foht war 2011 entlassen worden, nachdem er zuvor 20 Jahre lang MDR-Unterhaltungschef war. Er tat sich dabei unter anderem durch die Förderung des Schlagers hervor.
R.Zarlengo--PV