Pallade Veneta - Anträge für EH40-Neubauförderung wieder möglich

Anträge für EH40-Neubauförderung wieder möglich


Anträge für EH40-Neubauförderung wieder möglich
Anträge für EH40-Neubauförderung wieder möglich / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Nach dem abrupten Förderstopp im Januar sind seit Mittwoch wieder Anträge für eine Neubauförderung nach dem KfW-Effizienzstandard EH40 möglich. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte in Berlin, "ab heute können Anträge für EH40 gestellt werden". Die Mittel dafür belaufen sich auf eine Milliarde Euro, befristet sind sie bis zum 31. Dezember.

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Es sei davon auszugehen, "dass die Mittel sehr schnell erschöpft sind", sagte die Sprecherin weiter. Um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze reduziert. Wenn das Budget für dieses Jahr ausgeschöpft ist, soll das EH40-Programm bis Jahresende zwar fortgesetzt werden, eine Neubauförderung soll dann aber nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich sein.

Als dritter und finaler Schritt ist dann früheren Ministeriumsangaben zufolge ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel "Klimafreundliches Bauen" vorgesehen. Dieses Programm soll demnach das QNG-Siegel weiterentwickeln und "insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen".

Der Förderstopp hatte zu Jahresbeginn hohe Wellen geschlagen. Das Wirtschaftsministerium hatte am 24. Januar mitgeteilt, dass die Energieeffizienz-Förderung der staatlichen KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt werde. Betroffen davon waren neben der Neubauförderung nach dem Effizienzstandard EH55 auch die Förderprogramme für den höheren EH40-Standard und energetische Sanierungen von Gebäuden, was zu deutlicher Kritik aus der Baubranche und von Verbraucherschützern führte.

Grund für den Förderstopp war laut Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), dass die Mittel für die Fortsetzung der Programme bereits ausgeschöpft waren. Zugleich stellte er bereits im Januar eine rasche Neuordnung der Förderung in Aussicht.

Nach dem Förderstopp begann die KfW in einem ersten Schritt Anfang Februar damit, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die vor dem 24. Januar eingegangen waren. Drei Wochen später startete die Sanierungsförderung wieder.

F.M.Ferrentino--PV

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