Samsung: Dreitägiger Streik hat keine Auswirkungen auf Produktion
Der am Montag gestartete dreitägige Streik bei dem südkoreanischen Technologieriesen Samsung Electronics hat nach Angaben des Unternehmens keine Folgen für die Arbeitsabläufe. "Es gibt keine Unterbrechung der Produktion", zitierten örtliche Medien am Dienstag Angaben aus dem Unternehmen. Samsung stellt auch für die Weltwirtschaft bedeutsame hochwertige Speicherchips her.
Eine ranghohe Gewerkschaftsvertreterin widersprach den Unternehmensangaben - die Produktion sei durchaus beeinträchtigt. "Was jedoch viel wichtiger ist: Das Unternehmen muss verstehen, dass es uns nicht nur darum geht", sagte Park Seol AFP. "Wir möchten, dass sie unsere Stimme hören und verstehen, wie verzweifelt wir sind." Nach Angaben der Gewerkschaft National Samsung Electronics Union hatten am Montag über 5000 Mitglieder die Arbeit niedergelegt. Insgesamt hat die Gewerkschaft mehr als 30.000 Mitglieder, das entspricht über einem Fünftel der Belegschaft.
Der Wirtschaftswissenschaftler Kim Dae Jong von der Sejong-Universität hatte am Montag zu bedenken gegeben, dass zu den Streik-Teilnehmenden auch diejenigen gehörten, die "an den Chip-Montagelinien arbeiten". Da die Gewerkschaft den Streik verlängern könnte, sei dies "ein erhebliches Risiko für das Management von Samsung inmitten seines Wettlaufs um die Vorherrschaft auf dem wettbewerbsintensiven Chipmarkt".
Die Samsung-Beschäftigten streiken für höhere Löhne. Der Ausstand soll insgesamt drei Tage dauern. Im Juni hatte es bereits einen eintägigen Streik gegeben - den ersten überhaupt in der Firmengeschichte. Samsung hatte sich zuvor jahrzehntelang erfolgreich gegen jedwede gewerkschaftliche Organisation seiner Beschäftigten gesträubt.
Seit Januar befindet sich das Samsung-Management in Verhandlungen mit der Gewerkschaft. Allerdings gelang es beiden Seiten bislang nicht, ihre Differenzen zu überbrücken. Ein Lohnerhöhungsangebot des Unternehmens von 5,1 Prozent lehnte die Gewerkschaftsseite ab. Zudem pocht sie auf eine Verbesserung beim Jahresurlaub und bei der Transparenz der leistungsabhängigen Boni.
M.Jacobucci--PV