Studie: Tarifliche Ausbildungsvergütung teils überdurchschnittlich gestiegen
Die Vergütungen für Auszubildende steigen laut einer Studie in diesem Jahr in vielen Tarifbranchen stärker als die Löhne. Dieser Trend lasse sich bereits seit einigen Jahren beobachten, erklärte am Mittwoch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. "Tarifbranchen, in denen weniger als 1000 Euro im Monat gezahlt wird, werden angesichts des bestehenden Fachkräftemangels immer weniger."
Die Unterschiede sind je nach Branche, Region und Ausbildungsjahr aber groß. Die Spannbreite reicht laut WSI von 710 Euro pro Monat im Friseurhandwerk von Nordrhein-Westfalen im ersten Ausbildungsjahr bis zu 1650 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden. Das Tarifarchiv des WSI wertete mehr als 20 ausgewählte Tarifbranchen aus.
Die größten Zuwächse mit je 22,7 Prozent gab es demnach im ostdeutschen Bauhauptgewerbe und in der baden-württembergischen Textilindustrie. Um mehr als 20 Prozent im Vorjahresvergleich wurden die Ausbildungsvergütungen in der ostdeutschen Süßwarenindustrie, im brandenburgischen Einzelhandel und bei der Deutschen Bahn erhöht. In zehn Tarifbereichen stiegen die Vergütungen zwischen zehn und 20 Prozent und in weiteren neun Tarifbereichen zwischen fünf und zehn Prozent, so das WSI.
Die Ausbildungsvergütungen werden normalerweise im Rahmen der regulären Tarifverhandlungen zusammen mit den Löhnen der Beschäftigten verhandelt. Neben den ökonomischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Branche werden sie auch durch die Verhandlungsposition der jeweiligen Gewerkschaft beeinflusst, wie das WSI hervorhob.
In nur wenigen Tarifbranchen gibt es demnach bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen - etwa im Backhandwerk, bei den Privatbanken oder im Versicherungsgewerbe. In vielen Branchen herrschen nach wie vor Unterschiede zwischen den west- und ostdeutschen Tarifgebieten, etwa in der Textilindustrie, im Gastgewerbe oder im Kfz-Handwerk.
Das WSI hob hervor, dass trotz einer insgesamt rückläufigen Tarifbindung in Deutschland die Ausbildungsvergütungen nach wie vor in erster Linie durch Tarifverträge festgelegt werden. Denn nach dem Berufsbildungsgesetz müssen auch nicht-tarifgebundene Unternehmen existierende Tarifverträge als Orientierung berücksichtigen und dürfen nicht mehr als 20 Prozent nach unten abweichen.
C.Conti--PV