Pallade Veneta - Herkunftsangaben für Handwerks- und Industrieprodukte sollen besser geschützt werden

Herkunftsangaben für Handwerks- und Industrieprodukte sollen besser geschützt werden


Herkunftsangaben für Handwerks- und Industrieprodukte sollen besser geschützt werden
Herkunftsangaben für Handwerks- und Industrieprodukte sollen besser geschützt werden / Foto: Jens SCHLUETER - POOL/AFP

Ähnlich wie bei Lebensmitteln sollen künftig auch Herkunftsangaben für handwerkliche und industrielle Produkte besser geschützt werden. "Gerade handwerkliche und industrielle Erzeugnisse aus Deutschland zeichnen sich durch besondere Wertigkeit und Beliebtheit aus, weil sie in einer bestimmten Region hergestellt werden", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Freitag. Nun vorgeschlagene neue Regeln würden es den Herstellern einfacher machen, dies als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.

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"Jede und jeder kennt den 'Schwarzwälder Schinken' oder die 'Thüringer Rostbratwurst'", führte Buschmann aus. Doch nicht nur im Agrar- und Lebensmittelbereich gehörten bestimmte Produktbezeichnungen geschützt. Der Vorgang sei bislang allerdings kompliziert, nur zwei geografische Herkunftsangaben seien deshalb geschützt: "Solinger Messer" und "Glashütte Uhren".

Um dies zu ändern, ist auf EU-Ebene erstmals der Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse geregelt worden. Das Bundesjustizministerium legte am Freitag einen Referentenentwurf vor, um die neuen EU-Regeln in deutsches Gesetz umzusetzen. Im Wesentlichen orientiert sich das Ministerium demnach an den Vorgaben für landwirtschaftliche Produkte.

Die nötigen Prüfungen werde das Patentamt übernehmen, erklärte das Ministerium. "Insbesondere werden die zuständigen Fachministerien, Kammern und Wirtschaftsverbände und -organisationen am Verfahren beteiligt." Nach positiver Prüfung leite es die Anträge an das europäische Patentamt weiter, das schließlich die Eintragung der geschützten Herkunftsbezeichnung vornimmt.

Für die Kontrolle sind die Landesbehörden zuständig. Im Fokus dabei stehe unter anderem der Online-Handel, erklärte das Justizministerium. Die Landesbehörden würden daher "ermächtigt, Erzeugnisse verdeckt zu erwerben" - sogenanntes Mystery Shopping. Bei Verstößen wie dem unrechtlichen Verwenden einer geschützten Bezeichnung drohen Schadensersatzzahlungen und Bußgelder.

N.Tartaglione--PV

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