Bericht: Bund kürzt Förderung für Beratung bei energetischer Beratung deutlich
Die Bundesregierung kürzt einem Bericht zufolge die Förderung für Energieberatungen deutlich. Bei Förderanträgen, die ab Mittwoch, 7. August, eingehen, soll nur noch 50 statt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars für energetische Sanierungen von Gebäuden übernommen werden, wie das Nachrichtenportal t-online am Montag unter Verweis auf das Bundeswirtschaftsministerium berichtete. Die erhöhten Fördersummen für die entsprechenden Sanierungsarbeiten sollen demnach jedoch unverändert bleiben.
Durch die Absenkung der Förderung sowohl bei der Energieberatung für Wohngebäude, als auch bei der für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme könnten die Programme "auf einem guten Niveau" weitergeführt werden und "möglichst vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine geförderte Energieberatung" ermöglicht werden, zitierte t-online das Ministerium. Die Kürzung ist demzufolge "angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der weiterhin sehr hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen unerlässlich".
Energieberaterinnen und Energieberater sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dabei unterstützen, ihre Häuser energieeffizient zu sanieren. Im Zuge der Energieberatung kann auch ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden, der weitere Möglichkeiten zur Förderung bringt. Daran soll sich den Angaben nach auch in Zukunft nichts ändern.
A.Rispoli--PV