Pallade Veneta - Bundessozialgericht bekräftigt Krankheitswert von Leidensdruck Transsexueller

Bundessozialgericht bekräftigt Krankheitswert von Leidensdruck Transsexueller


Bundessozialgericht bekräftigt Krankheitswert von Leidensdruck Transsexueller
Bundessozialgericht bekräftigt Krankheitswert von Leidensdruck Transsexueller / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Der psychische Leidensdruck transsexueller und nichtbinärer Menschen kann Krankheitswert haben. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in Kassel klar. Als Konsequenz muss der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen eine Richtlinie zu geschlechtsangleichenden Behandlungen verabschieden. Sobald die Richtlinie in Kraft ist, müssen die Krankenkassen diese Behandlungen wieder bezahlen. Im konkreten Fall entschied das BSG zudem, dass sie bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen dann auch für die sogenannte Kryokonservierung und Lagerung von Sperma aufkommen müssen. (Az. B 1 KR 28/23 R)

Textgröße ändern:

Hintergrund ist ein BSG-Urteil vom Oktober, mit dem die obersten Sozialrichter geschlechtsangleichende Behandlungen als "neue Behandlungsmethode" gewertet hatten. Daher sei es zunächst Aufgabe des G-BA, der über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, "zum Schutz der betroffenen Personen vor irreversiblen Fehlentscheidungen die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität zu beurteilen". Für bereits begonnene Behandlungen bestehe aber Vertrauensschutz.

Zahlreiche Krankenkassen hatten aus diesem Urteil gefolgert, dass ein Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen von vornherein nicht bestehen kann, weil Transsexualität keine Krankheit sei. Dem trat das BSG mit seinem neuen Urteil nun entgegen. Zwar sei Transsexualität keine Krankheit, sehr wohl könne aber der "durch Geschlechtsinkongruenz verursachte Leidensdruck" Krankheitswert haben. Eine Geschlechtsangleichung sei dann eine mögliche Behandlung, die der G-BA allerdings noch bewerten müsse.

Im Streitfall hatte die heute 24-jährige Klägerin im März eine Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau begonnen. So finanziert die AOK Niedersachsen bereits eine Hormonbehandlung und eine Laserentfernung der Barthaare. Noch vorher hatte der Mensch eigenes Sperma tiefgefroren einlagern lassen, um später die Möglichkeit eigener leiblicher Kinder zu haben. Eine Kostenübernahme für diese Kryokonservierung lehnte die AOK allerdings ab.

Hierzu urteilte nun das BSG, dass die Transsexuelle sich für ihre weitere Geschlechtsangleichung auch unabhängig vom G-BA auf Vertrauensschutz berufen könne, weil die AOK dem Beginn der Behandlung zugestimmt habe. Daran gekoppelt sei dann auch die Kryokonservierung des Spermas. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür lägen im Grundsatz vor. Insbesondere sei die Geschlechtsangleichung eine Behandlung, die zur Unfruchtbarkeit führe.

Allerdings soll im Streitfall das Landessozialgericht Celle noch formale Fragen prüfen und beispielsweise klären, ob die nun gemachten Angaben der Klägerin zum Beginn ihrer Hormonbehandlung richtig sind.

L.Barone--PV

Empfohlen

Studie: Preise für pflanzliche Alternativen nähern sich Tierprodukten weiter an

Die Preise für tierische Produkte und pflanzliche Alternativen nähern sich einer Untersuchung zufolge weiter an - bei einem Discounter waren Ersatzprodukte sogar erstmals günstiger. Produkte wie pflanzliche Milchalternativen oder vegetarische Schnitzel kosten derzeit im Schnitt nur noch 16 Prozent mehr als tierische Produkte, wie die Organisation Proveg am Donnerstag mitteilte. Im vergangenen Jahr hatte der Preisunterschied demnach noch bei durchschnittlich 25 Prozent gelegen.

EU-Gesetz gegen Abholzung: Union will Regeln für Unternehmen weiter abschwächen

Im Streit um das EU-Gesetz gegen Abholzung will die Europäische Volkspartei (EVP) um CDU/CSU die Regeln für Unternehmen weiter abschwächen. Zusätzlich zu einer bereits geplanten Verschiebung bis Ende 2025 reichte die Fraktion im Europaparlament weitere Änderungsanträge ein, die der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag vorlagen. Den Forderungen zufolge sollen für zahlreiche Unternehmen und Länder nur noch stark vereinfachte Regeln gelten.

Rüstungskonzern Rheinmetall steigert Gewinn deutlich

Der Rüstungskonzern Rheinmetall hat angesichts gestiegener Verteidigungsausgaben westlicher Staaten in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine deutlich mehr Gewinn gemacht. Wie das Unternehmen in Düsseldorf am Donnerstag mitteilte, legte der Konzernumsatz nach drei Quartalen um 36 Prozent auf 6,3 Milliarden Euro zu, das operative Ergebnis kletterte von 410 Millionen auf 705 Millionen Euro. Damit komme das Unternehmen seinem Ziel näher, "ein globaler Rüstungschampion zu werden".

Wirtschaft fordert nach Ampel-Aus raschen Neuanfang und Planungssicherheit

Die deutsche Wirtschaft dringt nach dem Bruch der Ampel-Regierung auf einen raschen Neuanfang in der Politik. Die Unternehmen bräuchten Planungssicherheit und die Wirtschaftskrise im Land erfordere umgehend wieder stabile politische Verhältnisse - so äußerte sich sinngemäß am Donnerstag eine ganze Reihe von Wirtschaftsverbänden, Ökonomen und auch Gewerkschaften zu den Entwicklungen in der Bundesregierung. Mögliche Neuwahlen erst im März seien zu spät.

Textgröße ändern: