Pallade Veneta - Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen

Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen


Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen
Versuchter Insiderhandel ohne Wissensvorsprung: Justiz darf trotzdem beschlagnahmen / Foto: Daniel ROLAND - AFP/Archiv

Auch Gewinne aus einem versuchten illegalen Insiderhandel ohne tatsächlichem Informationsvorsprung dürfen von der Justiz bei Ermittlungen vorläufig beschlagnahmt werden. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zu einem Vermögensarrest im Zuge eines strafrechtlichen Verfahrens gegen einen Mitarbeiter des Börsenbetreibers Deutsche Börse AG klar. (Az. 7 Ws 253/23)

Textgröße ändern:

Gegen den geständigen Beschuldigten ermittelt die Staatsanwaltschaft nach Gerichtsangaben wegen 154 Fällen mutmaßlicher verbotener Insidergeschäfte. Er soll dazu noch unveröffentlichte sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen genutzt haben. Der Mann handelte demnach mit Aktien und Derivaten über ein von ihm verwaltetes Depot seiner Ehefrau und nahm so knapp 1,3 Millionen Euro ein.

Laut Gericht stellte sich bei weiteren Ermittlungen aber heraus, dass die von dem Mann genutzten Ad-hoc-Mitteilungen von Firmen lediglich in rund einem Drittel der 154 Fällen tatsächlich Insiderinformationen enthalten hatten. In den übrigen Fällen nahm der Beschuldigte dies lediglich irrtümlich an.

Trotzdem verhängte das Landgericht in Frankfurt im Rahmen des Verfahrens gegen den Mann einen vorläufigen Arrestbeschluss über die volle Höhe der Erlöse aus allen verdächtigen Insidergeschäften, um die Gewinne zu sichern.

Eine dagegen gerichtete Beschwerde des Beschuldigten wies das OLG nun mit seinem nicht weiter anfechtbaren Beschluss ab. Die Einziehung sämtlicher Erlöse stehe im Einklang mit den entsprechenden Rechtsvorschriften. Demnach stelle bereits ein "untauglicher Versuch" eines Insiderhandels, bei dem ein Verdächtiger nur irrtümlich davon ausgehe, über einen Informationsvorsprung gegenüber anderen Marktteilnehmer zu verfügen, eine rechtswidrige Tat dar.

Grundsätzlich genüge aus juristischer Sicht eine versuchte Tatbegehung als sogenannte Anknüpfungstat, die eine vorläufige Beschlagnahme erfordere. Die Taten seien ursächlich für die Kaufentscheidungen des Manns gewesen, erklärte das Gericht in seinem bereits am 25. Juli verkündeten Beschluss. Ob die Taten nur versucht oder vollendet gewesen seien, spiele keine Rolle.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Im Schnitt fast 300 Euro für Geschenke: Handel rechnet mit stabilem Weihnachtsgeschäft

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Einzelhandel mit einem stabilen Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr. Die Deutschen planten im Durchschnitt Ausgaben für Weihnachtsgeschenke in Höhe von 297 Euro, zwei Euro mehr als im Vorjahr, teilte der Handelsverband Deutschland am Mittwoch mit. Der Gesamtumsatz der Branche allein im November und Dezember wird sich demnach auf 121,4 Milliarden Euro belaufen.

DIHK und Ifo-Institut sehen deutsche Exportwirtschaft unter Trump vor Problemen

Nach dem Sieg von Donald Trump bei der US-Präsidentschaftswahl sehen die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Münchner Ifo-Institut die deutsche Exportwirtschaft vor großen Problemen. Die deutsche Wirtschaft müsse sich "auf stärkeren Protektionismus und höhere Handelshürden einstellen" und der Handel mit den USA drohe dadurch deutlich schwieriger zu werden, erklärte DIHK-Präsident Peter Adrian am Mittwoch. Ein genereller Importzoll wäre "ein herber Rückschlag für die deutsche Wirtschaft".

Unicredit-Chef: Entscheidung zur Übernahme der Commerzbank "nicht vor einem Jahr"

Italiens Großbank Unicredit hat ihr Interesse an einer Übernahme der Commerzbank bekräftigt - eine Entscheidung werde aber "nicht vor einem Jahr fallen", sagte am Mittwoch Unicredit-Chef Andrea Orcel. Es sei nötig, "mit allen Beteiligten" der Commerzbank zu sprechen, "bevor wir weitergehen", und dies werde "einige Zeit in Anspruch nehmen". Geschäftsführung und Belegschaft der Commerzbank sind strikt gegen eine komplette Übernahme, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das Vorgehen der Unicredit scharf kritisiert.

Ungewollte Energieverträge: Verbraucherzentrale warnt vor Datenklau am Telefon

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt Verbraucherinnen und Verbraucher davor, Daten ihrer Strom- oder Gaszähler an unangekündigte Anrufer weiterzugeben. Allein mit den Zählernummern könnten Kriminelle, die sich als seriöse "Energiesparagentur" oder die "Bundeszentrale für Energiefragen" ausgeben würden, ungewollte Lieferantenwechsel auslösen und so eine hohe Provision einstreichen, erklärten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Potsdam. Betroffene sollten nach einem solchen Datenklau schnell reagieren.

Textgröße ändern: