Pallade Veneta - Bericht: Lindner stoppt Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdienende

Bericht: Lindner stoppt Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdienende


Bericht: Lindner stoppt Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdienende
Bericht: Lindner stoppt Erhöhung der Sozialabgaben für Gutverdienende / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

In der Bundesregierung droht einem Medienbericht zufolge ein neuer Streit zwischen Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Wie das "Handelsblatt" am Donnerstag unter Berufung auf Regierungskreise berichtete, soll Lindner die von Heil geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung zunächst gestoppt haben. Nun liefen Gespräche in der Bundesregierung über das weitere Vorgehen, hieß es in dem Bericht. Bei einer Anhebung würden vor allem Gutverdienende mehr bezahlen.

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Die aus Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bestehende Sozialversicherung gilt langfristig als unterfinanziert. Heil plant dem Bericht zufolge daher für das kommende Jahr eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, also der Einkommensschwellen, bis zu denen Beiträge gezahlt werden müssen. Diese liegen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung derzeit bei einem Jahresgehalt von rund 91.000 Euro, bei der Kranken- und Pflegeversicherung bei rund 62.000 Euro.

Wie das "Handelsblatt" berichtet, sieht das Finanzministerium eine Erhöhung als einen Widerspruch zu den im Wachstumspaket der Ampel-Koalition geplanten Steuerentlastungen. Mit dem vom Arbeitsministerium vorgelegten Entwurf "würden die entlastenden Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative konterkariert werden", zitiert die Zeitung aus einem Vermerk des Finanzministeriums.

Auf AFP-Anfrage wollte sich das Finanzministerium nicht zu dem Vorgang äußern. Minister Lindner sagte am Mittwoch im Bundestag, es bestehe die Gefahr, dass die beschlossenen Entlastung "durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in die Sozialversicherungen umgeleitet wird und der von uns beabsichtigte Kaufkrafteffekt nicht erfolgt".

S.Urciuoli--PV

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