Pallade Veneta - Rund die Hälfte aller Beschäftigen in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld

Rund die Hälfte aller Beschäftigen in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld


Rund die Hälfte aller Beschäftigen in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld
Rund die Hälfte aller Beschäftigen in Deutschland bekommt Weihnachtsgeld / Foto: JOHANNES EISELE - AFP

Rund die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland erhält in diesen Wochen Weihnachtsgeld - bei Beschäftigten mit Tarifvertrag beträgt der Anteil laut einer Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung 77 Prozent. Die Höhe variiere zwischen 250 und mehr als 4000 Euro, teilte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung am Dienstag mit.

Textgröße ändern:

An der Online-Umfrage des WSI beteiligten sich zwischen Anfang November 2023 und Ende Oktober 2024 mehr als 62.000 Beschäftigte. Sie ist laut dem Institut nicht repräsentativ, erlaube aber aufgrund der hohen Fallzahlen "detaillierte Einblicke in die Arbeitswelt". Demnach bekommen 52 Prozent aller Beschäftigten die Zusatzzahlung.

Das Statistische Bundesamt hatte Anfang November mitgeteilt, dass knapp 86 Prozent aller Beschäftigten mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld bekommen - es berücksichtigt laut WSI aber auch alle Jahressonderzahlungen mit Auszahlung im November oder Dezember. Im Durchschnitt betrug das Weihnachtsgeld in Deutschland im vergangenen Jahr laut Statistik 2987 Euro brutto gerechnet auf eine Vollzeitstelle.

Die Höhe der Zusatzzahlung stieg damit um 6,3 Prozent im Vorjahresvergleich. Das Weihnachtsgeld werde in den meisten Fällen als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet, erläuterte das WSI. In Branchen mit höheren Löhnen habe sich so auch das Weihnachtsgeld in diesem Jahr entsprechend erhöht. Nur in wenigen Branchen ist demnach ein Pauschalbetrag vereinbart.

Das Weihnachtsgeld wird laut der WSI-Umfrage öfter in West- als in Ostdeutschland gezahlt (53 Prozent der Beschäftigten gegen 41 Prozent). Bei Vollzeitbeschäftigten sei es verbreiteter als bei Teilzeitbeschäftigten; Männer erhalten die Sonderzahlung demnach häufiger als Frauen.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Industriekonzern Thyssenkrupp meldet weiteren Jahresverlust in Milliardenhöhe

Der Industriekonzern Thyssenkrupp hat einen weiteren Jahresverlust in Milliardenhöhe gemeldet. Das Geschäftsjahr 2023/2024 bis Ende September endete mit einem Nettoverlust von 1,5 Milliarden Euro, nach 2,1 Milliarden Euro Minus im vergangenen Jahr, wie das Essener Unternehmen am Dienstag mitteilte. Konzernchef Miguel López sprach mit Blick auf das laufende Geschäftsjahr von einem "Jahr der Entscheidung".

Frankreichs Regierung will Parlament über EU-Mercosur-Abkommen abstimmen lassen

Im Streit über das EU-Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten will die französische Regierung das Parlament debattieren lassen. Anschließend sei eine Abstimmung geplant, teilte das Büro von Premierminister Michel Barnier am Dienstag in Paris mit. Die französische Regierung hat nach der Verfassung das Recht, solche Debatten auf den Weg zu bringen. Dabei ist das Ergebnis der Abstimmung allerdings nicht bindend. Barnier hatte zuvor die Fraktionschefs zu Gesprächen empfangen.

Umsätze von Hotels und Gastrobetrieben erneut gesunken

Die Umsätze von Gaststätten und Hotels in Deutschland sind im September erneut gesunken. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte, gingen die Umsätze in Gastronomie und Beherbergung real um 1,0 Prozent verglichen mit August und um 6,0 Prozent im Jahresvergleich zurück. Verglichen mit September 2019 vor der Corona-Pandemie war der Umsatz 13,2 Prozent niedriger.

Studie: Energetische Sanierung steigert Kaufpreis und Mieten deutlich

Die energetische Sanierung von Wohnungen und Häusern schlägt sich einer Studie zufolge spürbar in höheren Kaufpreisen und Mieten nieder. Wie das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel am Dienstag mitteilte, kostet eine Eigentumswohnung in den Energieklassen A+ oder A derzeit rund 650 Euro pro Quadratmeter mehr als eine vergleichbare Wohnung der Klasse D oder E. Den Preisaufschlag gibt es demnach jedoch nur, wenn ein Bedarfsausweis vorliegt.

Textgröße ändern: